1405/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 11.11.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Kollegin und Kollegen

betreffend indexbasierte Mittelzuteilung im Schulsystem

 

Bisher werden die Ressourcen, mit denen eine Schule arbeitet, von unterschiedlichen Stellen und aus unterschiedlichen Töpfen von außen separat vorgegeben und gemanagt. Meist weiß in einer öffentlichen Schule niemand – auch nicht die Schulleitung –, wie viel (Steuer-)Geld der Schulbetrieb insgesamt kostet. Auch eine mehrjährige Ressourcenplanung mit Schwerpunktsetzungen im Mitteleinsatz ist für den Schulstandort aktuell nicht möglich.

NEOS fordert daher einen Paradigmenwechsel weg von der intransparenten Objekt- hin zur transparenten Subjektfinanzierung. Konkret: Die Finanzierung folgt den Schüler_innen und besteht aus einer schülerbezogenen und einer kriterienbezogenen Komponente. Je Schüler_in wird an die Schule ein fixer Betrag überwiesen. Dieser wird ergänzt durch kriterienbezogene Beträge:

·        Bildungsaufstiegsförderung pro Schüler_in, bei dem/der kein Elternteil einen höheren Schulabschluss als die Pflichtschule hat,

·        Regionalförderung pro Schüler_in für Schulen in ländlichen Gemeinden und

·        Sprachförderung pro Schüler_in mit nichtdeutscher Muttersprache.

Die kriterienbezogene Finanzierung dient der Erreichung definierter gesellschaftspolitischer Ziele, insbesondere der gelingenden sozialen Durchmischung der Schülerpopulation, nachhaltiger Integrationsarbeit und der Chancengerechtigkeit für Schulstandorte außerhalb von Ballungsgebieten. Der Bund gibt den Qualitätsrahmen und die Bildungsziele vor und begleitet sowie kontrolliert deren Umsetzung und Erreichung.

Die schülerbezogene Pro-Kopf-Finanzierung bedeutet auch, dass die Finanzierung losgelöst wird von der Trägerschaft der Schule. Nicht nur staatliche Schulen, sondern auch Schulen in privater Trägerschaft können öffentliche – im Sinne von öffentlich finanzierte und allen Bürger_innen zugängliche – Schulen werden. Das Prinzip „freie Schulwahl ohne Schulgeld“ ermöglicht auch Kindern aus weniger wohlhabenden Familien den Zugang zu alternativen Schulkonzepten.

Besonders die aktuellen Herausforderungen im Bereich der Integration legen nahe, dieses Konzept in der Praxis zu etablieren und damit ein zweckgewidmetes aber von den Schulen autonom verfügbares Qualitätsbudget für Integrationsarbeit an den Schulstandorten zu ermöglichen. Dort arbeiten die Profis vor Ort. Ihnen ist als Expert_innen zuzutrauen, dass sie dieses Budget bestmöglich und effizient einsetzen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen werden aufgefordert, eine indexbasierte und schülerbezogene Pro-Kopf-Finanzierung im Schulsystem zu ermöglichen. Damit einhergehend sind vom Bund Qualitätsziele zu formulieren, deren Erreichung begleitet und kontrolliert wird.

Hinsichtlich der aktuellen Herausforderungen der Integration von Schüler_innen mit Migrationshintergrund ist im Rahmen einer indexbasierten Schulfinanzierung ein zweckgewidmetes und von den Schulen autonom verfügbares Qualitätsbudget für Integrationsarbeit an den Schulstandorten zu ermöglichen."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.