1407/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 11.11.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Michael Pock, Kollegin und Kollegen

betreffend Strukturreformen des Familienlastenausgleichsfonds zur Senkung der Lohnnebenkosten statt einer weiteren Verschleppung der Entschuldung

Mit der Erhöhung der Familienbeihilfe und der Erhöhung an Ausgaben (75% statt 72% der Pensionsbeiträge für Kindererziehungszeiten) verlangsamt sich die Entschuldung des Familienlastenausgleichsfonds. Bereits für 2015 kann die ursprünglich geplante Entschuldung von 465 Mio Euro nicht eingehalten werden können – die Reduktion des Schuldenstandes wird nur bei knapp 305 Mio Euro liegen. Für 2016 wird die Entschuldung aber noch geringer ausfallen und nur 317 Mio Euro betragen. Der Schuldenstand soll mit Ende 2016 also noch knapp 2.375 Mio Euro betragen – eigentlich hätte der Schuldenstand mit Ende 2015 auf einem ähnlichen Niveau sein sollen. Damit fällt der FLAF am Entschuldungspfad innerhalb von zwei Jahren um fast ein Jahr zurück und die Ausgabensteigerungen die beschlossen worden sind, werden diesen Pfad auch die nächsten Jahre nachhaltig verlangsamen.

Problematisch daran ist, dass gerade der FLAF verwendet werden wird, um eine umfangreiche Lohnnebenkostensenkung zu erreichen. Verlangsamt sich die Entschuldung, wird auch eine LNK-Senkung im FLAF in absehbarer Zeit nicht möglich sein. Doch gerade dies wurde im Budgetbericht 2016 und auch in der Budgetrede des Finanzministers festgehalten. 2017 soll es eine Senkung der Lohnnebenkosten (lt. Budgetbericht soll dies über den FLAF geschehen) geben. Endgültig mit dem Arbeitsmarktgipfel vom 30. Oktober 2015 wurde diese Senkung des Dienstgeberbeitrages zum FLAF endgültig beschlossen.

Der aktuelle Stand der Verschuldung und die Entwicklung (ohne vereinbarte Beitragssenkung) zeigt, dass eine Beitragssenkung auf Schulden gebaut ist (Angaben in Mio, Quelle: derStandard, BMFJ):

Jahr

Auszahlungen

Einzahlungen

Differenz

Schuldenstand

Erfolg 2014

6.359,30

6.723,28

380,41

-2.996,08

Vorschau 2015

6.565,01

6.869,92

304,91

-2.691,17

Vorschau 2016

6.675,60

6.992,49

316,89

-2.374,28

Vorschau 2017

6.630,26

7.205,53

575,28

-1.799,00

Vorschau 2018

6.749,21

7.447,90

698,68

-1.100,31

Vorschau 2019

6.775,56

7.711,86

936,30

-164,02

Der Umfang der Beitragssenkung ist dementsprechend ohne konkrete Maßnahmen kritisch zu sehen. Es wird von 790 Mio Euro Entlastung im FLAF gesprochen. Doch gerade die hohe Verschuldung und vor allem auch die verlangsamte Entschuldung (durch geringere Überschüsse) des FLAF erlauben so eine LNK-Senkung nicht. Es ginge nur über die weitere Verschuldung bzw. verlangsamte Entschuldung des FLAF – es würde Geld ausgegeben, das nicht da ist. Aufgrund der geringeren Entlastung wird der FLAF damit frühestens 2020 bzw. 2021 entschuldet werden – weit davon entfernt, was am Beginn des Beschlusses der Entschuldung das Ziel war.

Die Ankündigung ist zusätzlich kritisch zu sehen im Zusammenhang mit den Aussagen der Familienministerin. Vor allem weil am 23. Juni 2015 im Familienausschuss Familienministerin Karmasin nicht von einer Entschuldung des FLAF vor 2019 ausgegangen ist (http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2015/PK0706/index.shtml) und dies nur möglich ist, wenn es die Konjunktur und die Geburtenrate zulassen würden. Die Parlamentskorrespondenz zeigt zusätzlich weshalb die Ankündigung Bundesregierung einen Wortbruch der Familienministerin darstellt: „Dezidiert schloss sie [Anm.: Bundesministerin Karmasin] aus, dass es vor der FLAF-Entschuldung zu einer Senkung der diesbezüglichen Lohnnebenkosten kommen kann.“

Die Senkung des Dienstgeber-Beitrages wäre einzig und allein möglich, wenn man eine langsamere Entschuldung bzw. eine weitere Verschuldung des FLAF zulassen würde. Die Regierung würde dann aber Geld „ausgeben“ das sie nicht hat. Es würde in Kauf genommen, dass es für die Reduktion dieser Lohnnebenkosten zu einer höheren Schuldenlast im Familienbereich kommt.

Aus diesen Gründen kann man eine solche DG-Beitragssenkung nicht einfach hinnehmen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine steigende Geburtenrate das Ziel sind sollte – und ein solcher Anstieg auch politisch gewollt und angekündigt wird. Eine steigende Geburtenrate führt aber auch zu höheren Ausgaben aus dem FLAF.

Um tatsächlich eine Reduktion des DG-Beitrages zum FLAF und damit eine umfassende LNK-Senkung zu ermöglichen, wäre ein relativ starker Umbau des Leistungskataloges des FLAF nötig. Aus dem FLAF wird nämlich gegenwärtig eine Vielzahl an Leistungen finanziert, die in erster Linie nicht als familienpolitische Leistungen zu klassifizieren sind. Eine ambitionierte Reform des FLAF würde auf diese Entwicklungsmöglichkeiten Rücksicht nehmen.

Eine umfangreiche Übersicht über Handlungsspielräume und mögliche Reformoptionen bietet ein Working Paper des Finanzministeriums aus dem Jahr 2010: (https://www.bmf.gv.at/services/publikationen/BMF-WP_5_2010-Der_Familienlastenausgleichsfond_FLAF.pdf?4xf6eo)

Gerade dort wird deutlich hervorgehoben, dass die wesentliche Möglichkeit zu einer Lohnnebenkostensenkung über den FLAF durch eine Umgestaltung der Finanzierung von familienfremden Leistungen ist. Nur wenn man über solche Umschichtungen auch diskutiert und diese auch ankündigt, wäre eine Diskussion über eine LNK-Senkung im FLAF möglich.

Eine Umgestaltung der Finanzierung scheint auch aus einer finanzwissenschaftlichen Perspektive sinnvoll. Denn gegenwärtig werden aus dem FLAF Maßnahmen finanziert für die das Familienministerium keine Steuerungskompetenz hat, und der FLAF somit nur als Finanzierungsquelle gesehen wird. Ein wesentliches Ziel einer modernen Budgetpolitik muss es sein, dass die Finanzierungs- und Ausgabenverantwortung in allen Bereichen größtmöglich zusammenfallen. Dies ist beim Großteil der Leistungen aus dem FLAF nicht der Fall.

Zusätzlich stellt sich die Frage, weshalb mit Lohnnebenkosten – also direkten, sozialversicherungsähnlichen Beiträgen für Verdienste aus unselbstständiger Arbeit – Maßnahmen finanziert werden, die nicht nur von unselbstständig Erwerbstätigen, sondern allgemein in Anspruch genommen werden bzw. verteilt werden, unabhängig vom Erwerbsstatus der Leistungsbezieher_innen. Dadurch fällt wiederum die Gruppe der Kostenverursacher und jener, die entsprechende Leistungen in Anspruch nehmen, auseinander. Dies ist insbesondere bei den familienfremden Leistungen der Fall.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Familie und Jugend wird aufgefordert, eine Senkung des Dienstgeber-Beitrages zum Familienlastenausgleichsfonds über eine Umgestaltung des Leistungsspektrums durch die Verlagerung der Finanzierung teils familienfremder Leistungen zu ermöglichen, um damit nicht den eingeschlagenen Entschuldungspfad des Familienlastenausgleichsfonds zu gefährden. Die Finanzierung dieser Leistungen soll zu einfacheren Finanzierungsströmen, aber auch zu mehr Finanzierungsverantwortung führen, sodass jene Stellen, die diese Leistungen aus dem Familienlastenausgleichsfonds schon bisher steuerten, auch die finanzielle Verantwortung übernehmen müssen."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss vorgeschlagen.