1409/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 11.11.2015
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Entschliessungsantrag

 

der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen

betreffend Steuerfreibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Insbesondere in wirtschaftlich unsicheren Zeiten sollte die Zusammenarbeit und das gegenseitige Vertrauen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer gestärkt und forciert werden. Die langfristige Beteiligung der Mitarbeiter ist ein modernes Instrument der Unternehmensführung und der gesellschaftlichen Verantwortung. Loyalität und Identifikation der Beschäftigten mit dem Unternehmen – aber auch umgekehrt – werden gestärkt. Und nicht zu letzt können die dergestalt Beteiligten auch am Unternehmenswert an sich bzw. den ausgeschütteten Gewinnen partizipieren.

Mitarbeiterbeteiligungen haben generell einen motivatorischen Effekt auf die Belegschaft. Am eigenen Unternehmen beteiligte Mitarbeiter haben eine emotionale  Bindung zu „ihrem“ Unternehmen, sind in ihren Beteiligungsüberlegungen langfristig orientiert und helfen so mit, längerfristige Unternehmensstrategien umzusetzen und als Kernaktionäre bzw. -gesellschafter zu einer Stabilisierung der Eigentümerstruktur beizutragen. Eine Erleichterung der Beteiligung von Mitarbeitern, die in weiterer Folge auch bei GmbHs durch die einfachere Übertragbarkeit von Anteilen sichergestellt werden sollte, fördert unternehmerisches Denken und damit die Stabilität des Unternehmens und letztendlich die Arbeitsplatzsicherheit.

Der Wirtschaftsstandort hat durch die Steuerreform und dem Abgabenänderungsgesetz zahlreiche Schlechterstellungen wie zum Beispiel beim Gewinnfreibetrag, der Erhöhung der Umsatzsteuer oder der Verlängerung der Abschreibungsdauer hinnehmen müssen. Auf der anderen Seite sind mit der längst überfälligen Tarifreform und der Erhöhunug der Mitarbeiterkapitalbeteiligung auch Schritte in die richtige Richtung gelungen. Um diese Dynamik zu begünstigen, fordern wir einen Steuerfreibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligung von mindestens 3.000 Euro bis zu 1/11 des Bruttojahresbezuges zuzüglich Dienstgeberanteil.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat möglichst schnell einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, demzufolge in § 3, Absatz 1, Ziffer 15b EStG der Betrag von „3.000 Euro jährlich“ durch „1/11 des Jahresbruttobezuges zuzüglich Dienstgeberanteil, aber mindestens 3.000 Euro jährlich“ ersetzt wird."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.