1410/A XXV. GP

Eingebracht am 11.11.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

 

der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

Bundesgesetz über die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 118/2015, wird wie folgt geändert:

 

in § 3 Abs. 1 Z 15b wird "3000 Euro jährlich" durch die Wortfolge "1/11 des Jahresbruttobezuges zuzüglich Dienstgeberanteil, aber mindestens 3.000 Euro jährlich" ersetzt.

Begründung

 

Insbesondere in wirtschaftlich unsicheren Zeiten sollte die Zusammenarbeit und das gegenseitige Vertrauen zwischen Arbeitgeber_innen und Arbeitnehmer_innen gestärkt und forciert werden. Die langfristige Beteiligung der Mitarbeiter_innen ist ein modernes Instrument der Unternehmensführung und der gesellschaftlichen Verantwortung. Loyalität und Identifikation der Beschäftigten mit dem Unternehmen – aber auch umgekehrt – werden gestärkt. Und nicht zuletzt können die dergestalt Beteiligten auch am Unternehmenswert an sich bzw. den ausgeschütteten Gewinnen partizipieren.

Mitarbeiterbeteiligungen haben generell einen motivatorischen Effekt auf die Belegschaft. Am eigenen Unternehmen beteiligte Mitarbeiter_innen haben eine emotionale Bindung zu „ihren“ Unternehmen, sind in ihren Beteiligungsüberlegungen langfristig orientiert und helfen so mit, längerfristige Unternehmensstrategien umzusetzen und als Kernaktionäre bzw. -gesellschafter zu einer Stabilisierung der Eigentümerstruktur beizutragen. Eine Erleichterung der Beteiligung von Mitarbeiter_innen, die in weiterer Folge auch bei GmbHs durch die einfachere Übertragbarkeit von Anteilen sichergestellt werden sollte, fördert unternehmerisches Denken und damit die Stabilität des Unternehmens und letztendlich die Arbeitsplatzsicherheit.

Der Wirtschaftsstandort hat durch die Steuerreform und dem Abgabenänderungsgesetz zahlreiche Schlechterstellungen wie zum Beispiel beim Gewinnfreibetrag, der Erhöhung der Umsatzsteuer oder der Verlängerung der Abschreibungsdauer hinnehmen müssen. Auf der anderen Seite sind mit der längst überfälligen Tarifreform und der Erhöhunug der Mitarbeiterkapitalbeteiligung auch Schritte in die richtige Richtung gelungen. Um diese Dynamik zu begünstigen, fordern wir einen Steuerfreibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligung von mindestens 3.000 Euro bis zu 1/11 des Bruttojahresbezuges zuzüglich Dienstgeberanteil.

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Finanzausschuss zuzuweisen.