1418/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 12.11.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter         

betreffend Restrukturierung der AMS-Leitungsebene und Einführung von Leistungskomponenten bei der Entlohnung der AMS-Spitzenmanager

 

Die Zahl der Arbeitslosen ist auf Rekordniveau, - für Jänner 2016 prognostiziert die AMS-Führungsetage mehr als 500.000 Arbeitslose, und gleichzeitig kassieren die AMS-Vorstände immer mehr und zusätzlich fließen enorme Summen in die Verwaltung in den Ländern. So stieg das Jahresgehalt von AMS-Vorstand Buchinger von 163.113 Euro (2008) auf rund 177.580 Euro brutto (2014), jenes seines Kollegen Kopf von 153.250 auf 161.000 Euro. In Zeiten, in denen beim Service vor Ort für die Arbeitslosen eingespart wird, muss auch in den Chefetagen eingespart werden – die Jahresbruttoentgelte der Landesgeschäftsführer und deren Stellvertreter lagen 2014 bei fast 1,8 Millionen Euro.

 

Gleichzeitig gibt Sozialminister Rudolf Hundstorfer(SPÖ) bekannt, dass es keinerlei Leistungskomponenten auf der Grundlage des Stellenbesetzungsgesetz und der Vertragsschablone für die Spitzenmanager des AMS auf Bundes- und Länderebene gibt. Dies obwohl der Rechnungshof die Umsetzung leistungsbezogener Entgeltbestandteile in ausgegliederten Unternehmen seit vielen Jahren einmahnt.

 

Die FPÖ fordert in diesem Zusammenhang zwei grundlegende Änderungen bei der Entlohnung des AMS-Spitzenmanagements:

 

·        Das Einfrieren der Gehälter der AMS-Chefs bei steigender Arbeitslosigkeit bzw. die Einführung von Leistungskomponenten, wie es das Stellenbesetzungsgesetz und die Vertragsschablone und der Rechnungshof für Leitungsfunktionen in ausgelagerten Unternehmen und Organisationseinheiten des Bundes ausdrücklich vorsehen.

·        Dabei müssen ausdrücklich Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsentwicklungen als Eckpunkte dieser Leistungskomponenten herangezogen werden.

·        Restrukturierung der AMS-Leistungsebenen in den Ländern

·        Ein gemeinsamer Geschäftsführer und Stellvertreter für Wien, Niederösterreich und das Burgenland, ein gemeinsamer Geschäftsführer und Stellvertreter für die Steiermark und Kärnten, ein gemeinsamer Geschäftsführer plus Stellvertreter für Tirol und Vorarlberg sowie ein gemeinsamer Geschäftsführer und Stellvertreter für Oberösterreich und Salzburg .

·        Damit könnte man fünf Geschäftsführer und fünf Stellvertreter, also zehn Leitungsfunktionen, einsparen.

·        Das Geld, das dadurch frei wird, ist in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und dem Service für Arbeitsuchende zu investieren.

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, durch eine Restrukturierung der AMS-Leitungsebene, d.h. eine organisatorische Zusammenlegung der AMS-Länderorganisationen fünf AMS-Landesgeschäftsführer und fünf stellvertretende AMS-Landesgeschäftsführer einzusparen. Gleichzeitig sollen die Dienstverträge bzw. darin festgeschriebenen Gehaltsgestaltungselemente dahingehend adaptiert werden, dass gemäß Stellenbesetzungsgesetz und der Vertragsschablone Leistungskomponenten zwingend vorgegeben werden. Dabei müssen ausdrücklich Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsentwicklungen als Eckpunkte dieser Leistungskomponenten herangezogen werden.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Arbeit und Soziales beantragt.