1419/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 12.11.2015
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EntschlieSSungsantrag

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Konsumentenschutzrecht „NEU“

 

 

Die in der 29. Sitzung des Nationalrates beschlossene Regierungsvorlage 92 d.B. hat wieder aufgezeigt, dass der Konsumentenschutz in mehreren Gesetzen geregelt und daher unübersichtlich und für Konsumenten kaum lesbar ist. Der Schutz der Konsumenten beginnt mit einer leichten und gut lesbaren und in einem Gesetz gegossenen Regelung.

 

Dieses Problem hat der Bundesminister für Justiz in der 29. Sitzung des Nationalrates mit folgenden Worten angesprochen:

„(…)So gesehen bleibt eines noch offen – das gestehe ich zu: Man wird nicht darum

herumkommen, den Bereich des Konsumentenschutzes und das Konsumentenschutzrecht irgendwann einmal einer umfassenden Klarstellung in Form einer einheitlichen Neuregelung zuzuführen. Dafür bin ich natürlich auch gerne zu haben.“

 

Um den Schutz der Konsumenten und ein einheitliches Konsumentenschutzrecht nicht auf irgendwann zu verschieben, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

Entschliessungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat ehest möglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die ein neues einheitliches Konsumentenschutzrecht beinhaltet.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Justizausschuss ersucht.