1426/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 12.11.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Steinbichler

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Vollkostenrechnung in der Landwirtschaft“

 

 

Die Vollkostenrechnung bezeichnet alle jene Systeme der Kostenrechnung, bei denen sämtliche Kosten auf den Kostenträger verrechnet werden.[1] Gerade in der Landwirtschaft wäre eine Vollkostenrechnung vor allem bei Betrieben mit mehreren Produktionszweigen notwendig. Oft haben Bauern z. B. Tiere, Acker und Forst, da verliert man schnell die Übersicht über die effektiv anfallenden Kosten je Produktionszweig, zudem sind Landwirte oft Pauschalierer oder Einnahmen-Ausgaben-Rechner, so dass sie keine genauen Zahlen zu den einzelnen Kostenstellen liefern können.

Eine Vollkostenrechnung für landwirtschaftliche Betriebe bringe:

-       Transparenz bei den Kosten,

-       Übersicht über die Rentabilität der einzelnen Produktionszweige,

-       Grundlage für eine langfristige Planung und,

-       bessere Vergleichsmöglichkeiten mit anderen Betrieben/Konkurrenten

Diese Vorgehensweise ist zwar mit Organisationsaufwand verbunden, wird aber die Frage nach der Wirtschaftlichkeit der Landwirtschaft beantworten und brauchbare Daten der Produktionsbetriebe liefern. Und genau diese Auswertung der Kosten wäre auch eine gute Argumentationsgrundlage der Bauern gegenüber dem Handel. Die Kosten, die nach Vollkostenrechnung ermittelt werden, sind nämlich langfristig die Preisuntergrenze, falls ein Betrieb überleben will.

Die derzeitige Situation in der Landwirtschaft beschreibt der Grüne Bericht 2015 – die Zahl der Betriebe ist seit 2010 um 4 % gesunken. Die durchschnittlichen Einkünfte der bäuerlichen Betriebe sind mit 23.370,- Euro (2014) um 5 % niedriger als im Jahr 2013. Diesem Abwärtstrend müssen wir gegenwirken, sonst droht Österreich zum EU-Schlusslicht zu verfallen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, im Speziellen der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird ersucht, sich für die Einführung der Vollkostenrechnung in allen Produktionssparten der Landwirtschaft einzusetzen.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.

 



[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Vollkostenrechnung