1430/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 12.11.2015
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Entschliessungsantrag

  

der Abgeordneten Weigerstorfer

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Änderung der Gewerbeordnung - Pferdeeinstellbetriebe“

 

Pferde haben für Österreichs Volkswirtschaft eine große Bedeutung. Der Wirtschaftsfaktor Pferd generiert hierzulande eine Wertschöpfung von rund 1,1 Mrd. Euro und schafft rund 23.000 Arbeitsplätze.

 

Bei Pferdehaltung wird zwischen landwirtschaftlichen und gewerblichen Betrieben unterschieden. Der Großteil der privaten Pferde in Österreich ist in landwirtschaftlichen Betrieben eingestellt. Unter gewerbliche Betriebe (gem. § 2 Abs (3) Z 2 GewO) gehören außer den Betrieben ohne landwirtschaftliche Tätigkeit auch jene Betriebe, die folgende Bedingung nicht (oder nicht mehr) erfüllen – „das Einstellen von Reittieren nur Nebengewerbe der Landwirtschaft ist und damit gegenüber der landwirtschaftlichen Urproduktion nur geringfügig ist“.

 

Probleme treten besonders bei den Betrieben auf, wo die Landwirtschaft weniger wird und die Pferdehaltung an Bedeutung gewinnt:

·         Bei den landwirtschaftlichen Einstellbetrieben ergibt sich oft die Schwierigkeit, die erforderliche Unterordnung gegenüber der Landwirtschaft zahlenmäßig darzustellen. Es gibt dazu weder in der Gewerbeordnung noch in der Judikatur bzw. in der Literatur konkret handhabbare Berechnungsmöglichkeiten.

·         Zudem ist problematisch, wenn sich die untergeordnete Position gegenüber dem übrigen Land- und Forstwirtschaftsbetrieb nicht mehr vorhanden ist.

Rutschen diese Betriebe dann in die anderen Regelungen der Gewerbeordnung ab, so hat es weitreichende Folgen.

„Neben verschärften Auflagen, der notwendigen Einholung einer Betriebsanlagengenehmigung, der Pflichtversicherung in der gewerblichen Sozialversicherung, einer erhöhten Grundsteuer u.v.a.m. bedarf es in solchen Fällen auch einer Umwidmung der Betriebsflächen, denn Gewerbebetriebe sind in der Flächenwidmung Grünland nicht erlaubt und daher von einer Betriebssperre bzw. einem Abbruch bedroht.“ [1]

Zu bedenken ist auch, dass wenn man fremde Kalbinnen auf seinen Weiden hält eine Landwirtschaft betreibt, aber wenn man fremde Pferde auf der gleichen Fläche weiden lässt, der Betrieb zum Gewerbebetrieb wird.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 


[1] http://www.pferderevue.at/?id=2500%2C5412223%2C%2C%2CbmV3Ym94PXllcyZ4X19TRVRfU1RBUlRbaGl0Ym94XT0wJnhfX1NFVF9FTlRSWVtoaXRib3hdPTAmY2Q9NQ%3D%3D

 


 

Entschließungsantrag:

  

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine neue gesetzliche Regelung für Pferde-Einstellbetriebe zu schaffen, bei der nicht mehr die wirtschaftliche Unterordnung der Pferdehaltung das entscheidende Kriterium ist, sondern die Relation zwischen dem Pferdebestand und der Betriebsgröße entscheidend ist.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie vorgeschlagen.