1433/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 12.11.2015
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Michael Pock, Kollegin und Kollegen

 

betreffend Abschaffung der Flugabgabe.

 

Seit ihrer Einführung im April 2011 ist die Flugabgabe, besser bekannt als "Ticketsteuer" sehr umstritten, da die im globalen Wettbewerb stehende heimische Luftverkehrswirtschaft dadurch gegenüber dem Mitbewerb benachteiligt wird. Gemäß der Berichterstattung der Tageszeitung "Die Presse" sprach sich im Juli jenes Jahres auch die damalige Verkehrsministerin Doris Bures im Rahmen der Europäischen Zivilluftfahrt-Konferenz klar für eine Abschaffung der Flugabgabe aus. Nicht zuletzt weil "der Luftverkehrsstandort Österreich […] sowohl innerhalb der Europäischen Union als auch international von großer Bedeutung [ist], da wir in einer geografisch hervorragenden Lage sind.", wie auch in der Roadmap Luftfahrt 2020 des bmvit gleich einleitend zu lesen ist.

Die Flugabgabe hat die österreichischen Flughäfen seit dem Jahr 2011 mit insgesamt 400 Mio. € belastet. Sie stellt daher einen massiven Wettbewerbsnachteil vor allem gegenüber den direkten Nachbarn (z.B. dem Flughafen Bratislava) dar. Es ist erwiesen, dass Flughäfen ohne Ticketsteuer in den letzten 5 Jahren deutlich höhere Wachstumsraten erzielen konnten als solche mit Ticketsteuer. So weisen etwa die Flughäfen Brüssel und Amsterdam ein Wachstum von 5% bzw. 4% auf, während die mit Ticketsteuer belasteten Flughäfen Wien und München lediglich ein Wachstum von rund 2,7% aufweisen können.

In der Tat sorgt die nachhaltige Stärkung und Weiterentwicklung des Luftverkehrsstandorts Österreich für Wirtschaftswachstum – so ist durch die Abschaffung der Flugabgabe ein Passagierzuwachs von rund 1,1 Millionen zu erwarten, wie eine 2013 durchgeführte Studie von Oxford Economics bestätigt – und für eine Absicherung der bestehenden und der Schaffung von rund 3 300 zusätzlichen Arbeitsplätzen österreichweit, durch direkte, indirekte und induzierte Effekte. Das entspricht einem BIP-Beitrag von 229 Mio. EUR und zusätzlichen indirekten Steuereinnahmen von 6,5 Mio. EUR, die verloren gehen würden.

Es würde darüber hinaus Österreich einen Standortvorteil gegenüber Deutschland verschaffen, da die mit österreichischen Fluglinien kooperierenden deutschen Airlines Lufthansa und AirBerlin ihr Flottenmanagement auf Innsbruck, Linz und Salzburg auslagern könnten. Gleichzeitig werden in Regionen außerhalb der EU, wie in der Türkei und im Nahen und Mittleren Osten neue Mega-Airports errichtet, die keinen vergleichbaren Beschränkungen unterliegen und dadurch viel schneller am weltweiten steigenden Mobilitätsbedürfnis partizipieren können.

Ferner würde die Abschaffung der Ticketsteuer die Errichtung einer Langstreckendestination (etwa Wien-New York) ermöglichen. Was alleine die Beförderung von 300 000 zusätzlichen Passagieren und die Schaffung von 900 neuen Arbeitsplätzen österreichweit ermöglichen würde. Dies bedeutet auch 27 Mio. € Mehreinnahmen durch Lohnsteuer- und Sozialabgaben, sowie 19,5 Mio. € Nettokaufkraft bei den Arbeitnehmer_innen.

Ziel der Politik muss es demnach sein, dem Luftfahrtstandort Österreich nicht zusätzliche Steine in den Weg zu legen. Ein starker Wirtschaftsstandort Österreich braucht auch eine funktionierende Luftverkehrswirtschaft. Österreich hat zudem im globalen System eine wichtige geographische Lage und ist international in einer bevorzugten Position. So stellt der Flughafen Wien ein wichtiges europäisches Drehkreuz dar, weshalb die Luftfahrt für Österreich auch von außergewöhnlicher standortpolitischer Bedeutung ist.

Mit einer Steuer- und Abgabenquote von rund 45,3% sind die Bürger_innen bereits übergebührlich belastet. Somit besteht ein generelles und prinzipielles Erfordernis, diese Steuer- und Abgabenquote zu senken. Die Abschaffung der Flugabgabe ist folglich auch ein Bestandteil des NEOS Steuerreformkonzepts. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Finanzen wird dazu aufgefordert, in Abstimmung mit dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie die Flugabgabe bis spätestens zum 30.06.2016 abzuschaffen."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.