1440/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.11.2015
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Transparenz bei der Förderung von Sportgroßveranstaltungen

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dieter Brosz, Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Transparenz bei der Förderung von Sportgroßveranstaltungen

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport verfolgte in den letzten Jahren bewusst die Strategie, bei Sportgroßveranstaltungen wie der Fußball-Europameisterschaft 2008 oder der Ski-WM 2013 in Schladming nicht das Großereignis an sich zu fördern, sondern damit im Zusammenhang stehende Infrastrukturmaßnahmen. Gesamtbudgets wurden von den Förderwerbern nicht eingefordert. Für die Einnahmen durch die Internationalen Verbände wie die UEFA oder die FIS interessierte sich das Ministerium nicht. Das führte dazu, dass der Österreichische Fußballbund und der Österreichische Skiverband sich zwar Infrastrukturmaßnahmen durch die öffentliche Hand finanzieren ließen, die Gewinne aus den Events aber selbst lukrierte. Das Motto hinter dieser Strategie lautete: Die Kosten vergesellschaften, die Gewinne privatisieren. Es ist nicht verwunderlich, dass Sportverbände mit Großveranstaltungen Gewinne erzielen wollen, es ist aber völlig unverständlich, dass das Sportministerium auf jede Transparenz verzichtet.

 

Nachdem Bundesminister Gerald Klug auf die vor allem durch die Grünen geäußerte Kritik bislang immer gleichlautend antwortete, dass Großveranstaltungen an sich eben nicht gefördert werden, hat nunmehr auch der Rechnungshof diese Praxis im Rahmen der Prüfung der Ski-WM in Schladming massiv kritisiert. Im Rahmen dieser Prüfung stellte der Rechnungshof auch fest, dass sich der ÖSV Infrastrukturmaßnahmen von der öffentlichen Hand fördern ließ, obwohl dieselben Maßnahmen  laut dem Hosting Contract auch von der FIS gefördert wurden.

 

Der Rechnungshof sprach unter anderem folgende Schlussempfehlungen aus:

 

„1. Bei Sportgroßveranstaltungen wäre eine Gesamtkostenverfolgung einzurichten, um einen Gesamtüberblick über die Verwendung öffentlicher Mittel sicherzustellen.

 

4. Der Veranstaltungsvertrag (Hosting Contract) sollte vor der Vergabe von Förderungen vollinhaltlich eingefordert werden, um den zweckmäßigen und wirkungsvollen Einsatz der Mittel der öffentlichen Hand transparent sicherzustellen.

 

11. Es wären keine Maßnahme für Sportgroßveranstaltungen zu fördern, welche der Veranstalter aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zu erfüllen hat und die ihm von dritter Stelle abgegolten werden.

 

12. Fördermittel sollen nur vergeben werden, wenn die Transparenz in der Abwicklung der zu fördernden Maßnahme sichergestellt ist.“

 

(Rechnungshofbericht Bund 2015/16, Seite 190/191)

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird aufgefordert, die Empfehlungen des Rechnungshofes zur Förderung von Sportgroßveranstaltungen umfassend umzusetzen und die völlige Transparenz über das Veranstaltungsbudget inklusive der Einnahmen durch Veranstaltungsverträge zur Grundbedingung jedweder Förderung zu machen.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Sportangelegenheiten  vorgeschlagen.