1448/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 26.11.2015
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Entschließungsantrag

§ 55 GOG-NR

 

des Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Dr. Walter Rosenkranz
und weiterer Abgeordneter

betreffend Ausschluss von NGOs an der Mitwirkung im Asylwesen

 

Die für 2016 budgetierten Ausgaben im Bereich Inneres belaufen sich auf 3.027,6 Millionen Euro. Dem Globalbudget 11.03 Recht, Asyl und Migration sind für das Jahr 2016 Ausgaben 667,234 Millionen Euro zu entnehmen. Der größte Teil dieser Erhöhung ergibt sich aus den zusätzlichen Mitteln für die Grundversorgung von Asylwerber im Ausmaß von 420 Mio. EUR.

 

Dies bedeutet eine immense Belastung der Steuerzahler, die die Verfahren, Unterbringung, Versorgung, aber auch Missbrauch und Verschleppung der Verfahren finanzieren müssen. So werden private Vereine und NGOs gefördert, die es sich praktisch zur Aufgabe gemacht haben, Asylverfahren möglichst lange hinauszuzögern. Außerdem kommt der Steuerzahler auch noch für die Rechtshilfe für Asylwerber auf. Aus der gesamten Asyl- und Fremdenproblematik sind regelrecht neue "Berufe" mit guten Verdienstmöglichkeiten entstanden. Selbst die Medien haben den Missbrauch der Asylindustrie durchschaut, wie der ORF zum Beispiel am 06.08.2015 in der Zeit im Bild 2, Beitrag „Das Geschäft mit den Flüchtlingen“ oder auch die Frankfurter  Allgemeine Zeitung vom 20.04.2015, „Verdienen an den Flüchtlingen“.  

 

Es ist eine hoheitliche Aufgabe des Staates, rasche Asylverfahren zu gewährleisten. Das Innenministerium muss dafür Sorge tragen, dass die Verfahren rechtskonform und zügig durchgeführt werden und dieser konterkarierende Wildwuchs abgestellt wird.  Asyl muss wieder staatliche Aufgabe sein, statt Wirtschaftszweig für NGOs und Private.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass künftig die Abwicklung des Asylwesens wieder vollständig vom Bundesministerium für Inneres selbst als hoheitliche Aufgabe wahrgenommen wird und die Mittel aus dem Budget für Asyl und Migration nicht für die Mitwirkung von Privaten, Vereinen und NGOs am Asylverfahren und in der Grundversorgung aufgewendet werden.“

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten ersucht.