1449/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 26.11.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Werner Neubauer

und weiterer Abgeordneter         

betreffend Anordnung von Klimaanlagen im Rahmen des Arbeitnehmerschutzes

Folgende Medienberichte in Oberösterreich  ließen Arbeitnehmervertreter und Arbeitsschutzexperten aufhorchen:

"Kronen Zeitung" vom 04.09.2015                              Seite 26

Ressort: CHR Lokal

 

VON LISA PREARO

 

Linz Morgen

 

Tischler, Schlosser und Maler vermissen

 

Die Werkstätten im Musiktheater glühen!

 

Das 2013 eröffnete Musiktheater an der Blumau ist technisch bestens aufgestellt – sogar der Müllraum verfügt über eine Klimaanlage! Anders als manche dort untergebrachte Werkstätten, wo die Mitarbeiter zuletzt bei bis zu 50 Grad schuften müssen! Obwohl der Neubau Besserungen für das Personal hätte bringen sollen

 

Für die vielen Zuschauer und -hörer ist das gut gekühlte Musiktheater an der Blumau ein wahres Erlebnis – aber die Mitarbeiter haben es bei großer Hitze in den Werkstätten alles andere als leicht!

 

12.000 Unterschriften sammelten die „Freunde des Linzer Musiktheaters“ in den 80er-Jahren für ein neues Musiktheater – unter anderem wegen gesetzwidriger Arbeitsbedingungen in den Werkstätten des Landestheaters. Im 186-Millionen-Euro-Neubau beim Volksgarten sind die Ateliers nun top ausgestattet – nur eine Klimaanlage fehlt Schlossern, Malern und Tischlern! Obwohl sogar der Müllraum klimatisiert ist.

 

Bei bis zu 50 Grad in Sommern wie diesen werken die Angestellten 8 Stunden täglich an ihren Maschinen - ein Mitarbeiter erzählt: „Schlosser, Maler und Tischler arbeiten an der großen Glasfront. Wir schwitzen schon ziemlich, das ganze Jahr über. Wir haben schon den Wunsch nach einer Klimaanlage geäußert, da kam aber nichts.“ Empört ist FP-Gemeinderätin Anita Neubauer: „Im teuren ,Jahrhundertbau‘ wird das Werkstättenpersonal erneut einer massiven körperlichen Belastung ausgesetzt. Die Arbeiter leiden ohnehin bereits unter Staub und Lärm.“ Neubauer fordert den sofortigen Einbau einer Klimaanlage sowie eine Überprüfung der Arbeitsplatzsituation durch das Arbeitsinspektorat.

 

ooe.regional@kronenzeitung.at

 

 

"Kronen Zeitung" vom 05.09.2015                             Seite: 26

Ressort: Lokal

 

Linz

 

Klimaanlage für glühende Werkstätten

 

Bleibt KühlungWunschtraum?

 

Auf bis zu 50 Grad Celsius schoss das Quecksilber heuer in den Werkstätten des Linzer Musiktheaters nach oben, weil die Räumlichkeiten – anders als der Rest des Gebäudes – nicht mit Klimaanlagen bestückt sind. Die Chefetage macht sich darüber keine Sorgen.

 

   Rechtliche Ansprüche auf Klimaanlagen gebe es nicht, 50 Grad seien aber zu viel des Guten, teilte das Arbeitsinspektorat nun der „Krone“ mit. Wie berichtet wünschen sich die Mitarbeiter, die täglich in den Werkstätten schwitzen, Abkühlung – VP-Landeschef Josef Pühringer sagt dazu: „Der Sommer war extrem heiß. Ich will mir aber vor Ort ein Bild machen. Sollte eine dauerhafte Belastung vorliegen, werde ich die Chefetage zum Handeln auffordern.“

 

   Mit Uwe Schmitz-Gielsdorf verweist der kaufmännische Vorstandsdirektor auf vorhandene Beschattungselemente und Belüftungen, gibt auch zu bedenken: „Ich kenne keine Werkstätte mit Klimaanlage. Die Arbeitsbedingungen haben sich sehr verbessert – durch die Glasfront strömt Tageslicht, an der Promenade waren die Mitarbeiter teils im Keller untergebracht.“ Ein nachträglicher Einbau sei schwer umsetzbar: „Bei der Planung des Hauses war die Klimaanlage Thema, sie würde aber hunderttausende Euro kosten.“ Warum man dann für jene im Müllraum keine Kosten gescheut hat, bleibt dennoch fraglich.

 

 

Im konkreten Fall geht es um das Musiktheater Linz. Dieser Gebäudekomplex wurde nicht zuletzt wegen der  unzureichenden Arbeitsbedingungen am alten Standort neu errichtet. Die Arbeitsräume Schlosserei, Tischlerei und andere dazugehörige Werkstätten wurden an der Südseite des Gebäudes angeordnet. Die Fassade dieser Südseite besteht vorwiegend aus Glas. Dieser Umstand hatte im abgelaufenen Sommer als Auswirkung von 35 Grad Außentemperatur und mehr zur Folge, dass in diesen Räumen eine Raumtemperatur von über 40 sogar 50 Grad gemessen wurde.

Dass dies den Arbeitnehmern unzumutbar ist, kann als unstrittig angenommen werden. Nach Protesten der dort Beschäftigten kam es in der Kronenzeitung zu einer begleitenden medialen Berichterstattung. Diese wiederum hatte eine Begehung mit dem Herrn Landeshauptmann als Betreiber des Musiktheaters, den Betriebsräten und dem Arbeitsinspektorat Linz zu Folge. Im Rahmen der darauf folgenden Protokollierung des maßgeblichen Sachverhalts, wurde vom Arbeitsinspektor festgehalten, dass die Arbeitsbedingungen unzumutbar seien. Die technischen Voraussetzungen in den beschriebenen Arbeitsstätten seien durch die eingebaute Be- und Entlüftungsanlage bei hohen Außentemperaturen zu gering, könne aber auch nicht nachgerüstet werden.

Die Lösung für das Problem könnte nur der Einbau einer Klimaanlage darstellen, dies sei beim gegenständlichen Zeitpunkt aber rechtlich nicht möglich, da diese Bestimmung das Arbeitnehmerschutzgesetz nicht kenne. Der Betreiber, Land Oberösterreich, auf die Situation angesprochen, sah mangels rechtlicher Verpflichtung keinen Anlass die Kosten für den Einbau einer solchen Anlage zu finanzieren. Es besteht deshalb von der Kompetenz her lediglich die Möglichkeit auf Bundesebene eine entsprechende Regelung durch Aufnahme einer entsprechenden Bestimmung im Arbeitnehmerschutzgesetz bzw. Arbeitnehmerschutzverordnung die Möglichkeit hinkünftig solche Fälle im Sinne der Arbeitnehmer zu regeln.

In diesem Zusammenhang wäre es notwendig, dass im Rahmen der Verordnungsermächtigung gemäß § 32 Arbeitnehmerschutzgesetz auch eine „klimagerechte Gestaltung von Arbeitsstätten in Gebäuden“ inklusive „entsprechender Klimaoptimierungsanlagen“ vorgeschrieben und von den Arbeitsinspektoraten angeordnet werden könnten.

Verordnungen über Arbeitsstätten und Baustellen

§ 32. (1) Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat in Durchführung des 2. Abschnittes durch Verordnung näher zu regeln:

1.

die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsstätten in Gebäuden,

2.

die Bestellung von für Brandbekämpfung und Evakuierung zuständigen Personen und

3.

die Bereitschaftsräume.

(2) Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz kann durch Verordnung nähere Durchführungsbestimmungen zu § 31 erlassen.

 

Zu diesem Zweck sollte der § 32 Arbeitnehmerschutzgesetz entsprechend ergänzt werden, um hier die notwendigen legistischen und in weiterer Folge vollzugsmäßigen Grundlagen für einen entsprechenden Arbeitnehmerschutz zu garantieren, der insbesondere auch auf klimatische Belastungen in den jeweiligen Arbeitsstätten Rücksicht nimmt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine entsprechende Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine entsprechende Ergänzung des § 32 Arbeitnehmerschutzgesetzes vorsieht,  um hier die notwendigen legistischen und in weiterer Folge vollzugsmäßigen Grundlagen für einen entsprechenden Arbeitnehmerschutz zu garantieren, der insbesondere auch auf klimatische Belastungen in den jeweiligen Arbeitsstätten Rücksicht nimmt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Arbeit und Soziales beantragt.