1454/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 26.11.2015
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EntschlieSSungsantrag

 

 

der Abgeordneten Weigerstorfer

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Berücksichtigung des Sports im Rahmen des geplanten Gemeinnützigkeitsgesetzes  2015“

 

 

Wissenschaftsstaatssekretär Harald Mahrer kündigte bereits im Herbst 2014 noch für das Jahr 2014 den Begutachtungsentwurf für ein Gesetz zur Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements an. Hinter dem etwas sperrigen Titel verbarg sich das Anliegen, private Geldgeber stärker für Wissenschaft und Forschung, aber auch Soziales, Kulturelles und Humanitäres einzuspannen. Vor allem wollte er, dass Stiftungen mehr Mittel dafür ausschütten. Laut einer aktuellen Studie der Wirtschaftsuniversität wenden diese derzeit pro Jahr nur 6,5 bis 15 Millionen Euro für gemeinnützige Zwecke auf. 1,2 Milliarden sind es in der Schweiz, 15 Milliarden in Deutschland.

 

Dass Österreich hier so schlecht abschneidet, liegt an den ungünstigen Rahmenbedingungen. Steuerliche und rechtliche Hürden stören die heimischen Stifter, welche in diesem Zusammenhang besonders die zu geringen steuerlichen Anreize für gemeinnütziges Engagement bemängeln.

 

In Umsetzung der Vorhaben aus dem Jahr 2014 setzt sich der aktuelle Ministerialentwurf für ein Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 (GG 2015) jetzt selbst folgende Ziele:

-           Reduktion von Verwaltungsaufwand und die Effizienzsteigerung im Stiftungs- und Fondswesen

-           Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen erhöhen

-           Anzahl der gemeinnützigen Stiftungen und der Quasi-Internationalen Organisationen

mit Sitz in Österreich erhöhen

-           Erhöhung der Attraktivität Österreichs als Standort Quasi-internationaler Organisationen

 

Das Vorhaben umfasst dabei hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

-           Vereinfachung der Behördenstruktur

-           Abzugsfähigkeit von Zuwendungen zur Vermögensausstattung

-           Abzugsfähigkeit von Zuwendungen von der Zwischensteuer

-           Befreiung Grunderwerbsteuer und Grundbuch-Eintragungsgebühr für unentgeltliche Erwerbe gemeinnütziger Körperschaften

-           Stiftungseingangssteuerbefreiung für Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen

-           Schaffung einer neu definierten Kategorie Quasi-Internationaler Organisationen samt steuerlicher Erleichterung

 

Bei einer Beibehaltung der aktuellen Rechtslage bestätigt das Ministerium selbst, würden weiterhin bürokratische und abgabenrechtliche Hemmnisse für die Weiterentwicklung des zivilgesellschaftlichen Engagements aufrecht bleiben. Das Potenzial für eine stärkere private Finanzierungsbeteiligung und die Entstehung innovativer privat finanzierter Projekte in gemeinnützigen und spendenbegünstigten Zwecken wie Mildtätigkeit, Soziales, Kunst, Kultur, Wissenschaft, Umwelt- und Naturschutz würde nicht gestärkt werden. Auch würde Österreich als Standort für die Ansiedelung internationaler gemeinnütziger Organisationen nicht an Attraktivität gewinnen. Im Vergleich zu anderen Standorten würde ein zunehmender Wettbewerbsnachteil entstehen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird aufgefordert, im Rahmen der Beschlussfassung zum Gemeinnützigkeits-Gesetz 2015 dafür Sorge zu tragen, dass zu den gemeinnützigen und spendenbegünstigten Zwecken - wie Mildtätigkeit, Soziales, Kunst, Kultur, Wissenschaft, Umwelt- und Naturschutz - auch der Bereich SPORT aufgenommen wird.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Sportangelegenheiten vorgeschlagen.