1455/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 26.11.2015
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Christoph Vavrik, Kollegin und Kollegen

Entwicklung und gesetzliche Verankerung eines Stufenplans zur Erhöhung der EZA-Mittel bis zur Erreichung des 0,7%-Ziels.
 
 

 

Österreich bekennt sich zu den nachhaltigen Entwicklungszielen (SDGs) der Vereinten Nationen, die im September 2015 durch die VN-Vollversammlung beschlossen wurden.

Der Rat der Europäischen Union hat sich am 26. Mai 2015 dem Ziel verpflichtet, eine ODA-Quote von 0,7 % des BNE zu erreichen. Österreich hat sich diesem Ziel ausdrücklich angeschlossen.

Die Regierung hat sich im Regierungsprogramm zum Ziel gesetzt, die "Entwicklungszusammenarbeit als staatliche Gesamtverantwortung stärken". Als eine konkrete Maßnahme hat sie die "Entwicklung und gesetzliche Verankerung eines Stufenplans zur Erhöhung der EZA-Mittel bis zur Erreichung des 0,7%-Ziels" festgelegt.

Der vorliegende Stufenplan bis 2030, der vom BMeiA im Sommer 2015 vorgelegt wurde, definiert nur die numerische Steigerung der ODA-Ausgaben bis 2030. Für eine langfristige Planung ist im Zusammenhang mit den Nachhaltigkeitszielen ein erweiterter Stufenplan für die Entwicklungszusammenarbeit notwendig.

 

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Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen ausgearbeiteten Stufenplan zur Steigerung der EZA-Ausgaben auf 0,7 % des BNE bis 2030  vorzulegen,der neben der numerischen butgetären Aufschlüsselung auch die nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen berücksichtig sowie in eine Gesamtstrategie die geografischen und inhaltlichen Schwerpunkte und beabsichtigte strategische Partnerschaften inkludiert."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.