1456/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 26.11.2015
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EntschlieSSungsantrag

 

 

Antrag der Abgeordneten Hagen

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „keine neuen Belastungen der Autofahrer durch eine Vignettenpreiserhöhung“

 

Mit dem Jahr 1997 erhielt die ASFINAG die umfassende Zuständigkeit das österreichische Autobahnen- und Schnellstraßennetz zu bemauten. Damit galt ab diesem Zeitpunkt für Motorrad, Pkw, Bus und Lkw bis 12 Tonnen Gesamtgewicht die Vignettenpflicht auf allen österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen. Dieses zeitabhängige Mautsystem mittels Vignette wurde unter der damaligen SPÖ/ÖVP Bundesregierung deshalb beschlossen, um als Vorstufe zum geplanten flächendeckenden, fahrleistungsabhängigen Mautsystem (Road Pricing) die Finanzierung der Lücken im hochrangigen Straßennetz zu ermöglichen.

 

Seit der Novellierung des Bundesstraßenfinanzierungsgesetzes im Jahr 1999 (in der die fahrleistungsabhängige Pkw-Bemautung gestrichen wurde) ist die Vignette nun ein definitives langfristiges Finanzierungsinstrument für Straßenbau, Straßenerhaltung und Refinanzierung. Im Jahr 2001 wurde deshalb der Vignettenpreis auf 72,60 Euro angehoben, denn der nur als Zwischenlösung angedachte Preis bedurfte soweit einer Nachjustierung, damit er in der ökonomischen Ertragskraft eine zumindest annähernde Alternative zur Pkw-Maut darstellt. Sechs Jahre lang blieb der Preis der Vignette unverändert. Dann folgten enorme Belastungen für die Autofahrer.

 

Im SPÖ-Investitionsprogramm für die Verkehrsinfrastruktur mit dem Titel: „Wege in die Zukunft" aus dem Jahr 2006 wurde noch betont: „Für die SPÖ kommt eine weitere Erhöhung der Steuern und Abgaben für die privaten Kraftfahrer nicht in Frage. Dies bedeutet ein klares Nein zu einer Erhöhung der Pkw-Mautvignette oder einer weiteren Erhöhung der Mineralölsteuer.“ Doch wenige Monate nach Unterzeichnung des Regierungsprogrammes von SPÖ und ÖVP wurde gleich der Vignettenpreis auf 73,80 Euro angehoben. Auch die Mineralölsteuer wurde massiv erhöht.

 

Zusätzlich kam es durch die automatische Erhöhung der Vignettenpreise von Seiten der SPÖ und ÖVP zu weiteren einfallslosen Belastungen für die Bevölkerung. Mit der Vignettenpreisverordnung 2009 erfolgte erneut eine Anpassung der Preise, die auf Grundlage des von der Bundesanstalt Statistik Österreich verlautbarten Harmonisierten Verbraucherpreisindex im Jahr 2010 auf 76,20 Euro festgelegt wurde. Im Juli 2010 setzte sich die völlig inakzeptable Geldeintreibungspolitik fort und es wurde trotz andauernder Wirtschaftskrise die Vignettenpreisverordnung 2010 erlassen, in welcher der Preis der Jahresvignette für 2011 auf 76,50 Euro erhöht wurde. Im Jahr 2012 kostete die Vignette 77,80 Euro, im Jahr 2013 kostete sie 80,60 Euro, im Jahr 2014 kostete sie 82,70 Euro und im Jahr 2015 kostete sie 84,40 Euro.

 

Völlig unverständlich ist, dass für das Jahr 2016 eine weitere Erhöhung der Vignettenpreise auf eine Höhe von 85,70 Euro geplant ist.

 

Die Autofahrerinnen und Autofahrer dürfen nicht schon wieder für den mangelnden Sparwillen der Regierung herhalten müssen. Eine weitere Belastung der Pendlerinnen und Pendler muss im Interesse vieler Familien vermieden werden.

 

 

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, die Vignettenpreise auf dem Stand des Jahres 2016 für die nächsten 5 Jahre (bis zum Jahr 2020) einzufrieren.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Verkehr,
Innovation und Technologie vorgeschlagen.