1457/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 26.11.2015
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Entschließungsantrag

 

 

des Abgeordneten Hagen

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Einführung von Einsatzgebühren nach Schweizer Modell“

 

Derzeit gibt es in Österreich die sogenannte „Blaulichtsteuer“, die zu entrichten ist, wenn z.B. die Exekutive zu einem Verkehrsunfall mit Sachschaden gerufen wird und der Daten-Austausch jedoch unter den Beteiligten möglich gewesen wäre oder die Exekutive zur Beweissicherung gerufen wird. Ebenfalls gebührenpflichtig ist die Übergabe der Ausfertigung des Polizeiprotokolls. Für die angeführten Fälle beträgt die Pauschalgebühr 36 Euro.

 

Oftmals wird die Polizei jedoch auch bei vielen kleinen anderweitigen Streitigkeiten gerufen, wie z.B. Nachbarschaftskonflikte. Der klassische Fall ist das Problem der zu lauten Musik eines Hausbewohners, woraufhin der Nachbar die Polizei ruft, diese dann vor Ort oftmals die Musik nicht vernehmen kann, da der andere Bewohner diese in der Zwischenzeit leise gedreht hat. So kann es durchaus in einer Nacht vorkommen, dass die Exekutive mehrmals von denselben Personen alarmiert wird, wenn z.B. der Bewohner zu späterer Zeit die Musikanlage wieder lautstark aufdreht und der Nachbar sich wiederum an die Polizei meldet.

 

Solche Einsätze sind für die Exekutive mit viel Aufwand und Kosten verbunden und oftmals nicht zielführend. Aus diesem Grund sollte angedacht werden, für diese Arten von Einsätzen eine Einsatzgebühr – wie in der Schweiz - von den jeweils beteiligten Personen zu erheben, wobei bei eindeutiger Sachlage dem Verursacher die Kosten des Einsatzes zu 100 % verrechnet werden sollen. Die Verhängung einer Einsatzgebühr soll jedoch nicht verpflichtend sein, sondern im Ermessen des jeweiligen Exekutivbeamten liegen. Unter anderem soll dies auch missbräuchlichen Alarmierungen der Polizei entgegenwirken und die tatsächlichen Verursacher für den Einsatz der Exekutive aufkommen lassen.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher die Einführung von sogenannten Einsatzgebühren nach Schweizer Modell in Österreich vorsieht.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.