1460/A XXV. GP

Eingebracht am 26.11.2015
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ANTRAG

 

der Abgeordneten Ing. Lugar, Hagen

Kolleginnen und Kollegen

 

gem. Art. 49b B-VG iVm § 26 GOG-NR

auf Durchführung einer Volksbefragung gem. Art. 49b B-VG über die Anwendung und Vollziehung der gesetzlichen Grenzschutz- und Asylbestimmungen entgegen der bisherigen Praxis in der Flüchtlingskrise durch die österreichische Bundesregierung

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Gemäß Art. 49b B-VG wird eine Volksbefragung mit nachstehender Fragestellung durchgeführt:

 

Sollen die gesetzlichen Grenzschutz- und Asylbestimmungen, die derzeit in der aktuellen Flüchtlingskrise von der österreichischen Bundesregierung massiv missachtet bzw. gebrochen werden, zum Schutz der österreichischen Bevölkerung angewendet und vollzogen werden?

 

Ja   o           Nein   o

Begründung:

 

 

In den letzten Wochen reisten unzählige Flüchtlinge nach Österreich ein, ohne dass diese kontrolliert und registriert wurden. Viele bestehende gesetzliche Regelungen wurden von der österreichischen Bundesregierung in letzten Monaten gebrochen - das sogenannte „Dublin-System“ beispielsweise scheint genauso wie das Fremdenpolizeigesetz völlig außer Kraft gesetzt zu sein.

Wie man beispielsweise an der „Zaundebatte“ erkennen konnte, ist die Bundesregierung mit der jetzigen Situation vollkommen überfordert, es besteht akute Quartiernot und Chaos an den Grenzübergängen. Von der „Festung Europa“ über „Stacheldraht“ bis zu „Unser Österreich wird nicht umzäunt.“ ging die Verbalisierung der Inkompetenz und Uneinigkeit. Daneben hat die Flüchtlingskrise auch das ganze Ausmaß der europäischen Handlungsunfähigkeit offenbart, samt einer erschreckenden Entsolidarisierung. Viele Stimmen sprechen bereits von Ende der Europäischen Union.

Aufgrund der Lage in Syrien und anderen Krisenherden bzw. der Zunahme der Bedrohung durch den IS werden weitere Flüchtlingswellen jedoch nicht ausbleiben und bei der nächsten Welle könnten noch wesentlich mehr Personen unkontrolliert und unregistriert nach Österreich kommen. Schon jetzt sind die Kapazitäten in Österreich ausgeschöpft; sicherheitspolitische Bedenken stehen neben erschöpften räumlichen als auch finanziellen Spielräumen.

Alles in allem ist die österreichische Bundesregierung zur Bewältigung der Flüchtlingskrise aufgefordert, umgehend die gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden und den permanenten Rechtsbruch zu beenden.

 

 

Wien, am 24.11.2015

 

 

Gemäß Art. 49b B-VG muss dieser Antrag vom Hauptausschuss vorberaten werden.