1461/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 26.11.2015
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Entschließungsantrag

des Abgeordneten Ing. Lugar,

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend „Verbot des IS analog zum Verbotsgesetz 1945“

 

Die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) ist nachweislich für eine Unzahl von Morden, Vergewaltigungen, Folterungen, Plünderungen und systematischen Zerstörungen in der von ihr beherrschten Gebieten des Nahen und Mittleren Ostens verantwortlich. Sämtliche Experten sind sich einig, dass der IS Willens ist, seinen Wirkungsbereich auf Europa auszudehnen und dafür bereits verdeckte Positionen aufbaut bzw. aufgebaut hat. Der IS verbreitet eine Botschaft des Grauens und Schreckens gegen Andersgläubige und bedient sich dabei modernster Kommunikationsmittel wie dem Internet.

Auch Österreich steht bereits definitiv als Anschlagsziel und Aufmarschgebiet der IS fest. Kurier-Online schreibt dazu am 18.10.2014 unter dem Titel „Heimatfront des Islamischen Staates“ folgendes:

„Die Massenmörder des "Islamischen Staates" bieten in jüngster Zeit immer mehr Österreicher für ihre Propaganda auf. Mehr, als im Vergleich zur Bevölkerungsgröße in Deutschland. Terrorspezialisten sind darüber nicht sonderlich verwundert. Sie sehen dahinter vor allem ein Motiv: Im Gegensatz zu Deutschland hat IS-Chef Ibrahim al-Badri Österreich für die nächsten fünf Jahre zum Angriffsziel deklariert.“

Der Verfassungsschutz geht davon aus, dass 140 Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft als Söldner in den Brigaden des IS kämpfen bzw. kämpften. Der größte Teil dieser Söldner mit österreichischem Pass hat tschetschenischen oder türkischen Migrationshintergrund. Aus diplomatischen Kreisen kann man vernehmen, dass die offizielle Zahl dieser Söldner zu niedrig angesetzt sei, tatsächlich läge die Zahl der Söldner, die mit österreichischem Pass für den IS kämpfen, weit höher. Diese Personen bilden nach einer etwaigen Rückkehr nach Österreich eine potentielle Gefahr für die friedliche österreichische Bevölkerung.

Es muss daher mit allen Mitteln verhindert werden, dass Personen in Österreich in die Lage versetzt werden, für eine Terrororganisation wie dem IS zu werben, dessen Ideologie zu verbreiten, dessen Abzeichen und Symbole öffentlich zur Schau zu stellen sowie Vereinigungen zu gründen, die geeignet sind, Ansichten, Taten und Ausrichtung des IS zu verbreiten, zu unterstützen oder in einer anderen Form gutzuheißen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zu übermitteln, der analog zum Verbotsgesetz 1947 den Islamischen Staat (IS) samt angeschlossener Vereinigungen sowie Organisationen und Einrichtungen, deren Existenz sich auf den IS begründen, beziehen oder nahestehen, zu verbieten.“

 

 

 

In formaler Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen