1462/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 26.11.2015
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Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Ing. Lugar

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Aberkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft“

 

 

Die Terrororganisation Islamischer Staat findet zunehmend auch in Österreich Anhänger/innen, vorzugsweise unter Personen mit Migrationshintergrund und österreichischer Staatsbürgerschaft.

Voraussetzung für Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft sind u.a. eine bejahende Einstellung zur Republik Österreich sowie die ausgesprochene Gewährleistung, dass keine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit besteht. Für den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft sieht das Innenministerium eine Staatsbürgerschaftsprüfung vor und definiert den Sinn dieser wie folgt:

„Ziel der Staatsbürgerschaftsprüfung ist nicht der Erwerb und das Abfragen von historischem Detailwissen, sondern ein besseres Verständnis für die Geschichte und Gegenwart Österreichs und seine gesellschaftlichen und rechtskulturellen Werte zu erreichen.“[1]

Außen- und Integrationsminister Sebastian Kurz bezeichnet den Wert der österreichischen Staatsbürgerschaft gegenüber den Bewerbern folgendermaßen:

„Die österreichische Staatsbürgerschaft ist ein hohes Gut und steht am Ende eines gelungenen Integrationsprozesses. Ich freue mich, dass Sie bislang in Österreich ihren Weg gemacht haben und nun mit dem Bemühen um die Österreichische Staatsbürgerschaft zeigen, dass Sie hier auch Verantwortung übernehmen und mitgestalten wollen.“[2]

Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die sich Terrororganisationen anschließen, die in Kampfhandlungen verwickelt sind, Mord, Vergewaltigung, Plünderung und systematische Zerstörung begehen sowie unter internationaler Ächtung stehen, verstoßen gegen Gesetze der Republik Österreich und gegen internationale Bestimmungen, für deren Einhaltung sich die Republik Österreich verpflichtet hat.

Solche Personen negieren und verachten die gesellschaftlichen und rechtskulturellen Werte unserer Heimat und schädigen damit das Ansehen Österreichs in der Welt auf das Schwerste.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zu übermitteln, der geeignet ist, Personen die österreichische Staatsbürgerschaft zu entziehen, wenn diese in aktiver oder passiver Form freiwillig an bewaffneten Konflikten im Ausland teilnehmen oder für Organisationen tätig sind, deren Engagement bei Kampfhandlungen im Ausland nicht durch österreichische Gesetze legitimiert ist.“

 

 

 

In formaler Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen



[1] http://www.staatsbuergerschaft.gv.at/index.php?id=3#&panel1-5

[2] Ebda.