1473/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 10.12.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Schutz und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen im Katastrophenfall

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Artikel 11 der von Österreich ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention lautet:

 

„Die Vertragsstaaten ergreifen im Einklang mit ihren Verpflichtungen nach dem Völkerrecht, einschließlich des humanitären Völkerrechts und der internationalen Menschenrechtsnormen, alle erforderlichen Maßnahmen, um in Gefahrensituationen, einschließlich bewaffneter Konflikte, humanitärer Notlagen und Naturkatastrophen den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen sicherzustellen.“

 

Im Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012 – 2020 befinden sich jedoch keine Maßnahmen zur Umsetzung des Artikels 11 der UN-Konvention.

Im Zuge der 2013 stattgefundenen Staatenprüfung über den Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich  erkannte der UN-Fachausschuss Handlungsbedarf und forderte Österreich auf, im nächsten Staatenbericht Information über die getroffenen spezifischen Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung im Katastrophenfall bekanntzugeben.

Der Ausschuss betonte, dass in Katastrophenfällen und im Zivilschutz Barrierefreiheit in allen Dimensionen gewährleistet sein muss.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Bundesländern im Bereich Katastrophenschutz und Zivilschutz spezifische Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung auszuarbeiten. Diese Maßnahmen müssen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention Barrierefreiheit in allen Dimensionen berücksichtigen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten  vorgeschlagen.