1480/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 10.12.2015
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ENTSCHLIEßUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Weigerstorfer,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Absolutes Verbot des Verkaufes von Hunde- und Katzenwelpen in Zoofachhandlungen “

 

Hunde- und Katzenwelpen, die in Zoofachhandlungen erworben wurden, sind statistisch gesehen öfter krank als ihre Artgenossen, die direkt von umsichtigen Züchtern den Weg zu ihrem Besitzer gefunden haben. Denn diese Tiere werden oft zu früh von ihrer Mutter getrennt und demzufolge zu früh, falsch oder gar nicht geimpft. Die Tiere werden zudem oft im Ausland bei unseriösen Züchtern von der Tierhandlung angekauft bzw. über regelrechte „Welpengroßhändler“ vertrieben.

 

Als Käufer nimmt man an, dass das Tier ausreichend gegen verschiedene Krankheiten geschützt ist, und geht erst dann zum Tierarzt, wenn das Tier krank ist. Nun wird aber immer wieder von Fällen berichtet, in denen Welpen viel zu früh geimpft wurden oder Krankheiten beim Verkauf des Tieres in einer Zoofachhandlung verheimlicht wurden. Zudem kommt es immer wieder vor, dass Welpen, die das erforderliche Mindestalter von 8 Wochen noch nicht erreicht haben, trotzdem in Zoofachhandlungen zum Verkauf angeboten werden.

 

Dort werden sie in Boxen mit Fenstern mit oft ausschließlich künstlichem Tageslicht präsentiert; die Möglichkeit für einen Rückzug zum Schlafen oder ruhen und die Möglichkeit zum ungestörten Fressen haben die Welpen dort kaum, obwohl dies dem Alter der Tiere entsprechen würde.

 

Diese Zurschaustellung der Tiere in Zoofachhandlungen belastet die Tiere sehr. Daher ist es bedauerlich, dass das absolute Verkaufsverbot von Hunden und Katzen in Zoofachhandlungen im Jahr 2008 wieder abgeschafft wurde. Seitdem dürfen - unter den oben genannten Bedingungen - Welpen wieder angeboten werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Gesundheit wird ersucht, die Tierhaltungs-Gewerbeverordnung dahingehend abzuändern, dass der Verkauf von Hunde- und Katzenwelpen in Zoofachhandlungen endgültig verboten wird.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.