1484/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 10.12.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

betreffend Leistungsbericht der Krankenversicherungsträger

Das österreichische Gesundheitswesen zeichnet sich durch 19 verschiedene Krankenversicherungsträger aus, dazu gehören neben den neun Gebietskrankenkassen und sechs Betriebskrankenkassen die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, die Sozialversicherungsanstalt der Bauern, die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau sowie die Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter. Darüber hinaus existieren regionale Krankenfürsorgeanstalten für Sondergruppen, die als Träger dem Hauptverband der Sozialversicherung nicht angehören.

Trotz der Vielfalt an Krankenversicherungsträgern besteht für die Versicherten keine Wahlfreiheit, sondern eine Pflichtversicherung ja nach Wohnort oder Arbeitsstelle. Obwohl dabei alle Versicherten mehr oder weniger den gleichen Beitragsregelungen unterliegen, unterscheiden sich die Leistungen der jeweiligen Krankenversicherungsträger massiv. So ist am Beispiel der Kuren zu erkennen, dass einzelne Krankenversicherungssträger umfangreich Kuraufenthalte ermöglichen, während andere dies in ihrem Leistungsangebot überhaupt nicht vorsehen. Ein ähnliches Bild zeigt sich in der Zahnheilkunde, in der beispielsweise für Kronen und Brücken grundsätzlich andere Erstattungsrichtlinien ja nach Krankenversicherungsträger gelten. Auch bei Sehhilfen, Behandlungen im Ausland oder alternativen Heilmethoden ist es für den Versicherten ein Glücksspiel, welche Leistungen von seinem Krankenversichersträger angeboten werden.

Obwohl die geltende Rechtslage allen Versicherten die gleiche medizinische Versorgung garantiert, unterscheidet sich die Versorgung der 19 parallel agierenden Krankenversicherungsträger im Hauptverband der Sozialversicherung sowie der Krankenfürsorgeansalten für die Versicherten. Mit einer jährlichen  Erhebung und Veröffentlichung der Leistungsunterschiede würde die Transparenz im öffentlichen Gesundheitswesen gestärkt und eine solide Datenbasis für Strukturreformen geschaffen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Gesundheit wird aufgefordert, Unterschiede in der Leistungserstattung und im Leistungsangebot der verschiedenen Krankenversicherungsträger in ganz Österreich jährlich und umfassend zu dokumentieren und gesammelt in einem Bericht zu veröffentlichen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss
vorgeschlagen.