1486/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 10.12.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

betreffend Einräumung eines Überziehungsrahmens inklusive Zins- und Gebührenfreistellung bei Bankinstituten im Rahmen eines IESF-Verfahrens für den Kreis der Anspruchsberechtigten

Im Zuge der aktuellen Zielpunktpleite, rechtfertigte der für den Insolvenzentgeltsicherungsfonds(IESF) zuständige Arbeits- und Sozialminister Rudolf Hundstorfer(SPÖ) seinen Widerstand gegen eine vorzeitige Auszahlung der Ansprüche an die betroffenen Arbeitnehmer im Zuge eines Überbrückungsgesetz zur unmittelbaren Auszahlung von Ansprüchen an Zielpunkt-Mitarbeiterinnen und –Mitarbeiter(Novembergehälter und Weihnachtsgeld 2015) damit, dass er mit den Banken auf „freiwilliger Basis“ ohnehin großzügige Überziehungsrahmen inklusive Zins- und Gebührenfreistellungen verhandelt hätte.

 

Durch diese Vereinbarungen mit den Bankinstituten Bank Austria, BAWAG, Erste Bank und Sparkassensektor sowie Raika-Sektor wäre eine vorzeitige Auszahlung der Ansprüche in einem Vorgriff auf die durch den IESF daher nicht notwendig. Mit dieser Vorgangsweise werden die betroffenen Mitarbeiter jedoch dem Wohlwollen und schlussendlich auch der Willkür der einzelnen Bankinstitute ausgesetzt. Gleichzeitig begibt sich auch der Arbeits- und Sozialminister als Teil der Bundesregierung in eine Abhängigkeit gegenüber einzelnen Banken bzw. dem Bankensektor insgesamt. Dies könnte in weiterer Folge dazu führen, dass notwendige gesetzliche oder verwaltungsrechtliche Maßnahmen gegenüber einzelnen Banken bzw. dem Bankensektor insgesamt nicht oder nicht im sachpolitisch erforderlichen Ausmaß gesetzt werden.

 

Um diese Schieflage zu Lasten der Mitarbeiter und Anspruchsberechtigten aus dem IESF bzw. gegenüber dem Arbeits- und Sozialminister zu beheben, wäre deshalb insgesamt eine gesetzliche Regelung notwendig, um die Einräumung eines Überziehungsrahmens inklusive Zins- und Gebührenfreistellung im Rahmen eines IESF-Verfahrens für Anspruchsberechtigte allgemein einzuführen. Die daraus entstehenden Kosten für die Banken sollten dann aus den Mitteln des IESF beglichen werden um hier eine für alle Beteiligten faire und transparente Regelung zu schaffen. Durch eine rasche Abwicklung der Ansprüche durch den IESF hätte es dieser dann auch in der Hand, die Kosten für den IESF gering zu halten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die die  Einräumung eines Überziehungsrahmens inklusive Zins- und Gebührenfreistellung bei Bankinstituten im Rahmen eines IESF-Verfahrens für den Kreis der Anspruchsberechtigten zum Inhalt hat.  Dieser Überziehungsrahmen soll für den Zeitraum der Abwicklung der Ansprüche der Arbeitnehmer gegenüber dem IESF bei allen in Österreich tätigen Bankinstituten eingeräumt werden. Die für diesen Zeitraum bei den Bankinstituten entstehenden Zins- und Gebührenansprüche für das den Arbeitnehmern zugeordneten Gehaltskonten aus diesen Überziehungsrahmen soll mit dem IESF gegenverrechnet werden.“

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Konsumentenschutz beantragt.