1487/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 10.12.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde

 

betreffend 70 Jahre Vereinte Nationen – verstärktes Engagement für den Frieden

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Im 70. Jahr ihres Bestehens sind die Vereinten Nationen relevanter denn je. Österreich ist vor 60 Jahren am 14. Dezember 1955 den Vereinten Nationen beigetreten. Gerade jetzt zeigt sich, wie wichtig die Vereinten Nationen sind, um die Welt friedlicher und nachhaltiger zu gestalten. Sie versorgen Millionen syrischer Flüchtlinge im Nahen Osten, vermitteln im Jemen, in Syrien und in Libyen zwischen Kriegsparteien, schützen Zivilistinnen und Zivilisten im Süd-Sudan, und treiben die globalen Klimaverhandlungen voran. Nicht zuletzt haben die Vereinten Nationen Ende September 2015 neue globale Nachhaltigkeits- und Entwicklungsziele verabschiedet, die alle Staaten verpflichten, menschenwürdige Lebensstandards für alle zu realisieren, ohne die Ressourcen unseres Planeten zu übernutzen. Österreich und der EU kommt dabei eine besondere Verantwortung zu.

 

Für den Frieden und für mehr Gerechtigkeit weltweit, für eine Politik, die auf Menschenrechten basiert und das Recht des Stärkeren begrenzt, für die Vorbeugung von Konflikten und den Schutz von Menschen in Konfliktregionen vor Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen. Diese globalen Herausforderungen sind nur gemeinsam zu bewältigen. Deshalb brauchen wir starke Vereinte Nationen. Keine andere Institution der Welt besitzt mehr Legitimität. Es sind jedoch Reformen nötig, damit sich Staaten innerhalb der Vereinten Nationen gleichberechtigt dafür einsetzen, Gewalt und kriegerische Auseinandersetzung zu beenden, und Gerechtigkeit, Frieden und Sicherheit zu schaffen. Um eine Veränderung zu bewirken, müssen wir weiter aktiv bleiben. Österreich muss sich weiter dafür einsetzen, diesen Reformprozess, der auch eine Reform des Sicherheitsrates umfassen muss, tatkräftig mitanzukurbeln und somit einen Beitrag zur Stärkung der Vereinten Nationen zu leisten.

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden


 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert,

 

1) die Vereinten Nationen ins Zentrum österreichischer Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik zu stellen;

 

2) die neue Nachhaltigkeits- und Entwicklungsagenda unter Einbeziehung aller relevanten politischen Akteure sowie der Zivilgesellschaft in nationale Politik zu übersetzen und finanziell angemessen auszustatten;

 

3) die entwicklungspolitische und humanitäre Arbeit der Vereinten Nationen nachhaltig zu unterstützen und die freiwilligen, nicht zweckgebundenen Beiträge auszubauen;

 

4) den Vereinten Nationen gerade in Krisensituationen politisch größeres Gewicht zu geben und sich dafür zu engagieren, dass die Arbeit im Bereich zivile Krisenprävention, Peace Mediation und friedliche Konfliktbeilegung auf eine bessere finanzielle Grundlage gestellt wird;

 

5) sich dafür einzusetzen, dass der oder die nichtständige(n) westeuropäische(n) Sitz(e) im Sicherheitsrat unter Einbeziehung Großbritanniens und Frankreichs zur permanenten europäischen Vertretung ausgebaut wird/werden;

 

6) die Menschenrechtsarbeit der Vereinten Nationen materiell und politisch zu stärken – auch, indem alle relevanten von Österreich ratifizierten VN-Konventionen und Zusatzprotokolle umgesetzt und dem Nationalrat entsprechende Gesetzesvorschläge übermittelt werden;

 

7) dazu beizutragen, dass der ECOSOC als global orientiertes Forum für Wirtschafts- und Sozialfragen politisch aufgewertet wird;

 

8) das Parlament, die Zivilgesellschaft und die Öffentlichkeit besser über das österreichische Engagement in den Vereinten Nationen zu informieren und stärker an der Erarbeitung und Umsetzung der VN-Politik der Bundesregierung zu beteiligen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss  vorgeschlagen.