1488/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 10.12.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Peter  Wurm

und weiterer Abgeordneten

betreffend Überbrückungsgesetz zur unmittelbaren Auszahlung von Ansprüchen an Anspruchsberechtigte nach dem Insolvenzentgelt-Sicherungsgesetz

 

eingebracht in der 109. Sitzung des Nationalrates am 10. Dezember 2015 im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 1: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (903 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Angestelltengesetz, das Gutsangestelltengesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Betriebspensionsgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987 geändert werden (Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2015) (948 d.B.)

 

Das laufende Insolvenzverfahren der Firma Zielpunkt und die Abwicklung der Ansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeigt wieder einmal auf, dass sich die Betroffenen einem Verfahren, das mehrere Wochen und Monate dauern kann, zu unterziehen haben, bis sie schlussendlich ihre ausstehenden Gehälter, Weihnachts- und Urlaubsgelder durch den Insolvenzentgeltfond ausbezahlt bekommen.

 

Der überwiegende Teil dieser Anspruchsberechtigten wird durch ausstehende Zahlungen so in eine finanziell existenzgefährdende Lage gebracht, und kann oft die Bedürfnisse des täglichen Lebens, wie Miete, Betriebskosten oder Nahrungsmittel nicht mehr finanzieren.


Auch die auf dem „Kulanzwege“ zwischen Bundesminister Rudolf Hundstorfer und den österreichischen Banken ausgehandelte Regelung der Einräumung von Überziehungsrahmen auf ihren Bankkonten für die Betroffenen, ist hier keine entsprechende Lösung, da sie vom ausschließlichen Wohlwollen des Bankensektors und der individuellen Handhabe durch die jeweiligen Bankinstitute bzw. Bankfilialen abhängt.

 

Um eine für die Betroffenen entsprechend zufriedenstellende Regelung zu treffen, die ihrer ökonomischen und sozialen Stellung entspricht, sollte das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) dahingehend novelliert werden, dass für den BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eine Rechtsgrundlage geschaffen wird, um im Falle einer  Insolvenz offenkundig bestehende Ansprüche von Arbeitnehmern im Wege von Überbrückungszahlungen  rasch und unbürokratisch vorzufinanzieren. Des Weiteren soll die Regierungsvorlage eine Gegenverrechnungsgrundlage zu Lasten des Insolvenzentgeltfonds beinhalten.

 

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Vor dem Hintergrund der Zielpunkt-Insolvenz wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zum Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) zuzuleiten, die zum Inhalt hat, dass  für den BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eine Rechtsgrundlage geschaffen wird, um im Falle einer  Insolvenz offenkundig bestehende Ansprüche von Arbeitnehmern im Wege von Überbrückungszahlungen  rasch und unbürokratisch vorzufinanzieren. Des Weiteren soll die Regierungsvorlage eine Gegenverrechnungsgrundlage zu Lasten des Insolvenzentgeltfonds beinhalten.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Arbeit und Soziales beantragt.