1489/A XXV. GP
Eingebracht am 10.12.2015
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Antrag
der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Dr. Johannes Jarolim, Peter Haubner, Dr. Christoph Matznetter
Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Handelsvertretergesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Handelsvertretergesetz BGBl. Nr. 88/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 58/2010 wird wie folgt geändert:
1. In § 26c HVertrG wird folgender Absatz (1a) eingefügt:
„(1a) Der Versicherungsvertreter erhält bei ordentlicher Kündigung des Agenturvertrages zumindest 50 % der Folgeprovision.“
2. In § 27 Abs. 1 wird nach der Bezeichnung „26b Abs. 2 und 4“ die Bezeichnung „,§ 26c Abs. 1a“ eingefügt.
Begründung
Mit diesen Änderungen wird das OGH-Urteil 3 Ob 138/14m umgesetzt.
Zuweisungsvorschlag: Justizausschuss