1490/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 27.01.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Georg Willi, Dieter Brosz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Öffnung der Forststraßen für Montainbikerinnen und Mountainbiker

 

 

800.000 „einheimische“ Radfahrerinnen und Radfahrer sowie zahlreiche Gäste in den Tourismusregionen suchen in Österreichs Wäldern und Bergen Erholung und sportliche Herausforderung. Dabei werden sie derzeit noch von rechtlichen Rahmenbedingungen eingeschränkt, die in Nachbarstaaten und -regionen Österreichs wie Bayern, Südtirol oder Schweiz längst überwunden sind. Dies ist nicht zuletzt für die volkswirtschaftlich so bedeutsame Tourismus- und Freizeitwirtschaft Österreichs ein massiver Nachteil im Wettbewerb.

 

Vor 40 Jahren wurde mit dem Einbau entsprechender Regelungen ins Forstgesetz das Betretungsrecht im Wald im Sinne einer neuen „Wegefreiheit“ geregelt. Das Gesetz erlaubt seither beim Wandern, Spazierengehen und Skifahren das jederzeitige Betreten des Waldes zu Erholungszwecken – nicht jedoch beim Radfahren. Dass Radfahrerinnen und Radfahrer 1975 in diese Wegefreiheit nicht einbezogen wurden, hat den simplen Grund, dass es noch keine Mountainbikes gab und daher kaum jemand daran dachte, mit dem Fahrrad auf Forststraßen oder gar auf sonstigen Routen im Wald die Natur zu genießen.

Um die Nutzung von Forststraßen für Mountainbikerinnen und  Mountainbiker legal zu ermöglichen, müssen die Rechtsvorschriften entsprechend angepasst werden.

Ein Aspekt ist dabei auch Durchforsten und Vereinfachen der Rechtsvorschriften zwecks Stärkung der Eigenverantwortung sowie Aufwandsentlastung der Bürgerinnen und Bürger.

 

Inzwischen treten neben Betroffeneninitiativen auch große mitgliederstarke Alpin- und Freizeitorganisationen wie der Alpenverein und die Naturfreunde für eine entsprechende Weiterentwicklung ein. Es ist dabei übereinstimmend Linie, dass Zufußgehende Vorrang genießen und dass andere berechtigte Interessen insbesondere des Naturschutzes und der Waldbewirtschaftung den nötigen Stellenwert behalten müssen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten fordern, das Radfahren so wie als Verkehrsmittel im Alltag auch als Sport auf den geeigneten Strecken im Gelände besser zu fördern, indem bestehende rechtliche Barrieren mit Augenmaß abgebaut werden. Die großteils aus öffentlichen Mitteln errichteten Forststraßen, die heute noch je nach Bundesland bis zu weit über 90 % für Radfahrende gesperrt sind, bieten aufgrund ihrer Auslegung für Schwer-Lkw genug Platz für ein Miteinander der verschiedenen Nutzerinnen und Nutzer und ihre Nutzung durch Radfahrende ist im Regelfall auch für die Umwelt gänzlich unbedenklich.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Vorschlag für geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen vorzulegen, die die generelle Öffnung der Forststraßen für Mountainbikerinnen und Mountainbiker ermöglichen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Sportangelegenheiten vorgeschlagen.