1499/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 27.01.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Sofortmaßnahmen zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Im völkerrechtlich verbindlichen Weltklimaabkommen von Paris hat sich die Staaten-gemeinschaft zu einer Begrenzung der Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius und Anstrengungen, um eine Begrenzung auf 1,5 Grad zu erreichen verpflichtet. Dafür sollen die globalen Treibhausgasemissionen in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts Netto-Null betragen. Für Industriestaaten bedeutet dies eine vollständige Dekarbonisierung aller Sektoren bis zum Jahr 2050.

 

Diesen Beschluss gilt es in Österreich durch die Schaffung entsprechender gesetzlicher Rahmenbedingungen umzusetzen. Je früher der Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energieressourcen eingeleitet wird, desto kosteneffizienter wird diese Umstellung von statten gehen und desto größer sind die wettbewerblichen Vorteile österreichischer Wirtschaftstreibenden und der Industrie. Die heutigen Weichenstellungen in Bezug auf die Entwicklung des Energie- und Mobilitätssystems sind wesentlich für den Trend der Emissionen bis 2030 und 2050. Daher ist es von höchster Wichtigkeit, dass schnellstmöglich Maßnahmen mit langfristiger Ausrichtung und tiefgreifender Wirkung zur Umsetzung eingeleitet werden.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, unter Koordinierung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft umgehend ein Bündel von wirksamen und treffsicheren kurz- und langfristigen Klimaschutzmaßnahmen verbindlich zu verankern und sofort mit der Umsetzung zu beginnen.

 

Diese Klimaschutzoffensive zur Umsetzung der Beschlüsse von Paris muss die folgenden Elemente umfassen:

 

Ökologische Steuerreform umsetzen:

Fossile Energie aus Kohle, Öl und Gas sowie andere umweltbelastende Stoffe (CO2-Emissionen) bzw. Tätigkeiten (Straßenverkehr) werden durch Schadstoffsteuern verteuert. Abgaben auf Arbeitseinkommen für private Haushalte und die Lohnnebenkosten für Unternehmen werden im Gegenzug gesenkt. Dies belebt die Wirtschaft und nutzt dem Klima.

 

Novellierung des Klimaschutzgesetzes:

-        Verankerung eines Dekarbonisierungsziels für das Jahr 2050 im Einklang mit den Beschlüssen von Paris

-        Verankerung eines im Einklang mit den EU 2030-Zielen linearen Zielpfads im Klimaschutzgesetz ab 2016

-        Verbindliche Aufteilung der angepassten Reduktionsziele auf Sektoren

-        Vereinbarung eines verursachergerechten Sanktionsmechanismus zwischen den Ressorts und den Bundesländern

 

Klimamaßnahmen in allen Sektoren setzen:

 

Energie/Industrie

-       Einführung einer Abgabe für CO2-Emissionen (zusätzlich zu ETS) aus der Nutzung fossiler Energie

-       Verbindliche Ausbaupläne von Fernwärme aus Erneuerbaren Energien

-       Neuauflage der Verordnung zur Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes ohne Rechentricks und Luftbuchungen

-       Novellierung des Ökostromgesetz zur Erreichung des neuen Ausbauziels von 100 Prozent Erneuerbare bis 2030

-       Rücknahme der erfolgten Budgetkürzungen der Fördermittel aus der Umweltförderung und dem Klimafonds

 

Verkehr

-       massiver Ausbau des öffentlichen Verkehrs: Elektrifizierung statt weiterer Stilllegung von Regionalbahnstrecken, Integrierter Taktfahrplan mit mehr Zugs- und Busangebot, Senkung der Hürden für den Umstieg auf Öffis (365 €-Ticket für alle Bundesländer, E-Ticketing)

-       Güterverlagerung auf die Schiene durch Verbesserung der Bedingungen für die Bahn und mehr Kostenwahrheit auf der Straße, (flächendeckende LKW-Maut), volle Ausnützung der Spielräume der Eurovignetten-RL

-       Abschaffung der Steuerprivilegien in der Luftfahrt vom Treibstoff bis zu den Tickets

-       MöSt-Anhebung auf Niveau der Nachbarländer gegen Tanktourismus'

-       Weitergehende Ökologisierung von NoVA und Pendlerpauschale

-       Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung

-       Reduktion des Geschwindigkeitsniveaus im Straßenverkehr

 

Gebäude

-       Energieraumplanung österreichweit etablieren

-       Thermische Gebäudesanierung forcieren, Rücknahme der aktuellen Kürzungen der Bundesförderung und Verlängerung bis 2020, bei Nachschärfung der Qualitätskriterien

-       Umstiegshilfe für Heizanlagenwechsel auf Erneuerbare Systeme

-       Verpflichtender Einsatz von erneuerbaren Heizungen im Neubau u nach Sanierung

-       Verlängerung und Reform der 15-a B-VG Vereinbarung für die Zeit ab 2017

-       Vollständige Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie 2010 bereits ab 2017

 

Landwirtschaft

-       Bedarfsgerechte Düngung und Bodenbewirtschaftung

-       Bodenverbrauch eindämmen, Bodenschutz durchsetzen, Landgrabbing unterbinden

-       Steuerung des Konsumverhaltens hin zu regionaler, saisonaler, biologischer und fleischreduzierter Ernährung

-       Kreislauforientierte Bodenbewirtschaftung mit Leguminosenanbau für Humusaufbau und CO2-Speicherung

-       Aktionsplan Biolandbau 2015-2020 zur Verdopplung der Bio-Landwirtschaft in Österreich

-       Naturnahe Waldbewirtschaftung stärken

-       Investitionen in Klimaanpassungsmaßnahmen ausbauen

 

Abfallwirtschaft

-       Abfallvermeidung zur Priorität machen, inkl. Quantitative Ziele zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen

-       Recycling von Kunststoffen und Metallen forcieren

-       Optimierung des Abfallmanagements im Bereich Mülltrennung

-       Novelle Verpackungsverordnung

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss  vorgeschlagen.