1500/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 27.01.2016
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Klimaschutzgesetz im Sinne der Beschlüsse von Paris novellieren

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Klimaschutzgesetz im Sinne der Beschlüsse von Paris novellieren

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Im völkerrechtlich verbindlichen Weltklimaabkommen von Paris hat sich die Staaten-gemeinschaft zu einer Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius und Anstrengungen, um eine Begrenzung auf 1,5 Grad zu erreichen, verpflichtet. Dafür sieht das Abkommen von Paris vor, dass die globalen Treibhausgas-emissionen in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts Netto-Null betragen. Für Industriestaaten bedeutet dies eine vollständige Dekarbonisierung aller Sektoren bis spätestens zum Jahr 2050. („Paris Agreement“, UNFCCC, Decision-/CP.21, 12.12.2016)

 

Diesen Beschluss gilt es nun in Österreich umzusetzen. Die Implementierung des Klimaabkommens von Paris verlangt von Österreich den Netto-Ausstoß jeglicher Treibhausgase (THG) bis zum Jahr 2050 auf Null zu reduzieren. Wir wissen: Je früher der Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energieressourcen eingeleitet wird, desto kosteneffizienter wird diese Umstellung von statten gehen und desto größer sind die wettbewerblichen Vorteile österreichischer Wirtschaftstreibenden und der Industrie. Dabei ist außerdem zu beachten, dass die heutigen Weichenstellungen in Bezug auf die Entwicklung des Energie- und Mobilitätssystems wesentlich für den Trend der Emissionen bis 2030 und 2050 sind. Eile ist also geboten.

 

Das Bundesklimaschutzgesetz (KSG) schreibt in seiner aktuellen Fassung für die Sektoren außerhalb des Emissionshandels lediglich eine maßvolle Reduktion von insgesamt 3,83 Mio. t CO2-Äquivalent für den Zeitraum 2013 bis 2020 vor (KSG Maßnahmenprogramm des Bundes und der Länder, Mai 2015). Bereits bis zum Jahr 2030 wird allerdings – abhängig von der noch ausstehenden Aufteilung der EU-Klimaziele auf die Mitgliedstaaten im Rahmen des „Effort Sharing“ -  eine Reduktionsleistung von bis zu 40 Prozent durch Österreich zu erbringen sein. Bereits weitere 20 Jahre später muss die Null-Emissions-Gesellschaft in Österreich verwirklicht sein.

 

Vor diesem Hintergrund ist es nicht verständlich, warum bis zum Jahr 2020 lediglich eine Stabilisierung der THG-Emissionen im „Effort-Sharing“-Bereich angestrebt wird.

Eine kontinuierliche und stetige Senkung der Treibhausgasemissionen über einen langen Zeitraum ist einem abrupten und notgedrungen steilen Reduktionspfad in jeder Hinsicht vorzuziehen.

 

Vor dem Hintergrund der Beschlüsse von Paris und den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates ist es im Sinne einer kosteneffizienten und wirksamen Klimaschutzpolitik angezeigt, das KSG um weitere Etappenziele bis 2050 zu ergänzen, sowie das Ziel bis 2020 schnellstmöglich an einen linearen Reduktionspfad mit den Reduktionserfordernissen aus den EU Klima- und Energiezielen 2030 anzupassen.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, im Sinne der Beschlüsse von Paris, der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates betreffend Klima- und Energieziele 2030 sowie einer kosteneffizienten und wirksamen Klimaschutzpolitik dem Nationalrat eine Novelle des Klimaschutzgesetzes (KSG) mit folgenden Inhalten vorzulegen:

 

-          Ein langfristiges Dekarbonisierungsziel bis 2050 im Einklang mit dem Klimaabkommen von Paris;

-          Ein Reduktionsziel von mindestens 40% bis 2030 im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates;

-          Ein Reduktionsziel für 2040, welches auf einem linearen Pfad zum 2050-Ziel liegt;

-          Eine Anpassung des 2020-Ziels an einen linearen Zielpfad in Richtung minus 40 Prozent THG bis 2030:

-          Die Übertragung von Emissionsgutschriften aus einer allfällige „Übererfüllung“ aus der Zielperiode bis 2020 in eine spätere Zielperiode soll ausgeschlossen sein. 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss  vorgeschlagen.