1501/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 27.01.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Aufstockung der Mittel für Sprachförderung für außerordentliche SchülerInnen

 

BEGRÜNDUNG

 

Für Kinder und Jugendliche, die auf Grund mangelnder Sprachkenntnisse als außerordentliche SchülerInnen die Schule besuchen, werden Sprachförderkurse angeboten. Derzeit stehen jährlich rund 24 Mio. € bzw. 442 Dienstposten für diese Sprachförderkurse zur Verfügung.

 

Im Schuljahr 2012/13 gab es rund 15.500 außerordentliche SchülerInnen[1], im Schuljahr 2013/14 etwa 16.000. Unter den AsylwerberInnen, die im Jahr 2015 nach Österreich kamen, ist eine große Zahl an Kindern und Jugendlichen, die laufend eingeschult werden. Bis zum Jahresende 2015 rechnete das Bundesministerium für Bildung und Frauen mit mindestens 8.000 neuen SchülerInnen, die ebenfalls dringend Sprachförderung benötigen, um rasch dem Unterricht folgen zu können. Da die Zahl der außerordentlichen SchülerInnen um rund 50% steigt, ist eine Aufstockung der Mittel für Sprachförderung von derzeit 24 auf mindestens 36 Mio. € notwendig. Aus dem bereits unterdotierten Bildungsbudget sind diese Mehrausgaben nicht zu leisten.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, zusätzliche Mittel in Höhe von mindestens zwölf Millionen Euro jährlich für die Sprachförderung außerordentlicher SchülerInnen vom Bundesminister für Finanzen einzufordern. Diese Mittel müssen zusätzlich zu den bereits bewilligten Projekten des Bundesministeriums für Bildung und Frauen (24 Mio. € aus dem Integrationsfonds) bereitgestellt werden.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss  vorgeschlagen.



[1] Statistik Austria