1502/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 27.01.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Ing. Lugar,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Wahlfreiheit zwischen Sonderschulen und integrativen Maßnahmen“

 

Sonderschulen sind Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Bedarf. Nach unzähligen Gesprächen mit Sonderschullehrern und betroffenen Eltern sind wir der Meinung, dass es die Aufgabe von Experten und nicht von Politikern oder Interessensverbänden ist, hier von Fall zu Fall zu entscheiden, ab wann dieser sonderpädagogische Bedarf gegeben ist. Gerade Eltern, die am besten wissen was ihr Kind braucht, sollen weiterhin – wie es seit 1993/94 der Fall ist– die Wahlmöglichkeit zwischen Sonderschulen und integrativen Maßnahmen haben.

 Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf eine bedarfsgerechte Betreuung. Insbesondere den Anforderungen an Körperhygiene, Pflege etc. kann in „inklusiven“ Schulen meist nicht entsprochen werden.

Ziel des Bildungsministeriums ist, laut neuersten Medienberichten, die Abschaffung der Sonderschulen bis zum Jahr 2020. Was sich in der Theorie schön anhört, dass Kinder mit und ohne Sonderförderbedarf gemeinsam die Schulbank drücken, funktioniert in der Praxis nicht. Hier muss natürlich daraufhin gewiesen werden, dass speziell bei Schülern mit geistiger Behinderung eine Inklusion in den Regelschulbetrieb oft nur schwer durchführbar ist. Darunter würden im Endeffekt alle Schüler leiden. Der von der Bundesregierung forcierte Abbau von Sonderschulen führt zur Vernachlässigung dieser Kinder. Ein einzelner Pädagoge kann einfach nicht jedem Kind gerecht werden. Zudem wäre für die Lehrer ein Unterricht, in dem alle Schüler die notwendige Aufmerksamkeit erhalten, wohl kaum möglich. Fürs Budget hätte eine Abschaffung der Sonderschulen kostenmäßig sowieso keine relevante Auswirkung, denn Inklusion ist nicht billiger als Sonderschulen. Die UN-Behindertenrechtskonvention, auf die sich die Bundesregierung immer wieder beruft,  sieht keine Abschaffung von Sonderschulen vor, sondern die Vertragsstaaten verpflichten sich damit lediglich zur Bereitstellung inklusiver Maßnahmen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen, wird dazu aufgefordert, weiterhin eine Wahlfreiheit betreffend Sonderschule und integrativen Maßnahmen für Eltern von behinderten Kindern zu gewährleisten.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.