1511/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 27.01.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

betreffend Veröffentlichungspflicht für öffentlich finanzierte Studien

Um die Arbeits- und Meinungsbildungsvorgänge in den Ministerien besser nachvollziehen zu können, ist es wesentlich zu erfahren, welche Studien in Auftrag gegeben werden bzw. wurden und wer diese erstellt hat. Durch externe Expertise ist es oftmals möglich, einen anderen Blickpunkt auf Problemstellungen herauszuarbeiten und sich so vertieft mit einem strittigen Thema auseinanderzusetzen. Die Einholung verschiedener Meinungen fungiert daher als ein durchwegs fähiges Instrument, wenn es um die Berücksichtigung der Pluralität der Gesellschaft geht.

Eine Anfragenserie (vgl. 5208/J), die an alle Ministerien gerichtet war, zeigte allerdings, dass ein Großteil der von den Bundesministerien in Auftrag gegebenen Studien der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden. Insgesamt haben die österreichischen Bundesministerien zwischen Dezember 2013 und Sommer 2015 um mehr als 17 Millionen Euro zumindest 427 Studien in Auftrag gegeben; davon wurde nur rund die Hälfte veröffentlicht. Grundsätzlich ist es bloß zulässig, Ergebnisse zurückzuhalten, wenn Amtsverschwiegenheit geboten ist - dies kann bei Studien nur die Ausnahme sein. Es bedarf hier vermehrter Transparenz hinsichtlich der Verwendung von Steuergeldern.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG



Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und somit jede Bundesministerin und jeder Bundesminister wird aufgefordert, für sämtliche Studien, die vom jeweiligen Bundesministerium in Auftrag gegeben werden, eine Veröffentlichungspflicht vorzusehen."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss
vorgeschlagen.