1512/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 27.01.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Claudia Gamon, MSc und Kollegen betreffend Entpolitisierung der Entscheidungsprozesse bei der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)

Die österreichische Forschungsförderungsgesellschaft hat im Bereich der Basisprogramme gemäß dem Bundesgesetz zur Errichtung der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH-Errichtungsgesetz - FFG-G) einen Beirat eingerichtet, dem neben Beratungstätigkeiten insbesondere die fachliche Entscheidung hinsichtlich der Förderung von Einzelprojekten aus den Förderungslinien Basisprogramme, Bridge, Headquarter und High Tech Start-ups zufällt.

Im FFG-Gesetz ist die Zusammensetzung des Beirates nur insofern geregelt, als es unter §3, (4) heißt: Bei der Bestellung der Organe und Beiräte ist der Frage eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses besondere Beachtung zu schenken. Für die Funktionsperiode 2015 war der Beirat der Basisprogramme aber rein männlich zusammengesetzt, erst bei den stellvertretenden Mitgliedern finden sich Frauen.

Wesentlich irritierender ist, dass zwei Gewerkschafts- und drei Kammervertreter in den Beirat entsandt werden und hier direkt über die Zuteilung von Fördermitteln entscheiden. Derartige Politiknähe bei Förderentscheidungen ist international unüblich und bedarf dringend einer Anpassung.

Orientieren kann man sich etwa an der schweizerischen Kommission für Technologie und Innovation (KTI), deren Entscheidungsgremien vollständig aus gewählten Expert_innen zusammengesetzt sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft,
Forschung und Wirtschaft wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der für die
Projektgenehmigung entscheidende Beirat für Bassisprogramme der FFG hinkünftig nur mit unabhängigen Expert_innen besetzt wird."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss
vorgeschlagen.