1515/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 27.01.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen

betreffend Sweat Equity

Innovation entsteht häufig in jungen Unternehmen. Die Start-up-Kultur mit ihrer offenen und flexiblen Struktur kleiner Teams bietet ambitionierten Talenten den richtigen Rahmen, um Innovationen zu schaffen und mit den entsprechenden Ressourcen, Arbeitskraft und Finanzierung schnell zur Marktreife zu bringen. Jede Kultur braucht aber den richtigen Nährboden, um zu wachsen. Wenn dieser für Start-ups fehlt, wählen sie andere Standorte, oder scheitern. In Österreich mangelt es leider noch immer am Verständnis für diese neue Wirtschafts- und Arbeitswelt, in der die Grenzen zwischen selbständiger und unselbständiger Arbeit längst verschwimmen.

Sie sind in der Umsetzung ihrer Geschäftsideen flexibler und schneller als Konzerne, die Innovation deswegen vielfach zukaufen. Die Gründung und Marktfähigkeit dieser Unternehmen hängt vom Zugang zu Kapital ab. In Österreich ist ausreichend privates Wagniskapital vorhanden. Doch die Voraussetzungen dazu sind derzeit alles andere als attraktiv. Das Geld fließt heute in Immobilen, Finanzmärkte, ausländische Fonds oder Finanzierungen. Durch die Mobilisierung privater Investoren das Engagement in diesem Bereich auszuweiten, kann das Geld im Inland arbeiten. Dadurch entstehen Start-ups nicht nur häufiger, sie wachsen auch schneller und schaffen dadurch pro neu gegründetem Unternehmen sieben neue Arbeitsplätze, drei davon direkt in den Start-ups.

Genau diese Innovationskunst und die Flexibilität stellt Start-ups in Österreich vor große Herausforderungen. Die Regelungen beim "Sweat Equity" sind schwammig und hinterlassen oft große Unsicherheit. "Sweat Equity" bedeutet, dass zukünftige Gesellschafter ihre Unterstützung von Start-Ups nicht monetär aufwenden sondern durch andere Leistungen, wie zum Beispiel Programmierarbeiten, Rechtsberatung oder auch Kontaktvermittlung erbringen. Für diese Leistung erhalten die Unterstützer Firmenanteile. Diese Übertragung von Firmenanteilen liegt derzeit im Graubereich der Einkommens- und Körperschaftssteuer. Um Rechtssicherheit zu schaffen, ist es sinnvoll, "Sweat Equity" in die steuerfreien Nutzungseinlagen der Einkommens- und Körperschaftssteuer aufzunehmen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Gesetzesinitiative vorzulegen, welche eine Regelung vorsieht, die die sogenannte "Sweat Equity" in den steuerfreien Nutzungseinlagen der Einkommens- sowie Körperschaftssteuerrichtlinien inkludiert."
 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.