1517/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 27.01.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Michael Pock, Claudia Gamon und Kollegen

betreffend Harmonisierung der Kinderbetreuungsgeldvarianten mit Karenzregelungen

 

Das Kinderbetreuungsgeld und die Karenz sind kommunizierende Gefäße im Bereich der Familienpolitik die eigentlich als eine zusammengehörende Materie betrachtet werden sollten. Unterschiedliche Regelungen im Kinderbetreuungsgeld-, Mutterschutz- und Väterkarenzgesetz führen aber dazu, dass diese Gesetze Regelungen enthalten, die aus unserer Sicht nicht schlüssig sind und eigentlich übergeordnete Ziele konterkarieren. Ein wesentliches übergeordnetes Ziel von Familienpolitik muss die Gleichberechtigung von Frauen am Arbeitsmarkt darstellen, weshalb auch die Möglichkeiten eines erfolgreichen Wiedereinstiegs ins Berufsleben nach einer Karenz unter dieses übergeordnete Ziel subsumiert werden muss. Doch gerade in diesem Punkt stehen bestimmte Regelungen des Kinderbetreuungsgeldgesetzes den Regelungen im Mutterschutzgesetz diametral entgegen.

Während eine Karenz höchstens bis zum Ende des zweiten Lebensjahres eines Kindes möglich ist, ist der Bezug von Kinderbetreuungsgeld darüber hinaus für ein einziges Elternteil beispielsweise auch 30 Monate möglich. Dementsprechend ist es möglich, dass die finanzielle und damit soziale Absicherung bei einer Erwerbsunterbrechung aufgrund einer Geburt länger dauern kann, als die arbeitsrechtliche Absicherung dies gewährleisten kann. Damit ist der direkte Einstieg in den vorher ausgeübten Beruf in dieser längsten Bezugsvariante nicht möglich. Dies stellt eine bedeutsame Verschlechterung der Wiedereinstiegsmöglichkeiten dar, die aufgrund der ungleichen Verteilung von Zeiten des Kinderbetreuungsgeldbezuges zwischen Müttern und Vätern oft Frauen trifft und deren Stellung am Arbeitsmarkt weiter wesentlich verschlechtert.

Da eine Verlängerung von Karenzmöglichkeiten auf über 30 Monate einerseits der personalwirtschaftlichen Planung von Unternehmen hinderlich ist und andererseits auch die Reintegration von Betroffenen in den Arbeitsprozess entsprechend behindert, ist es unumgänglich die Dauer des Kinderbetreuungsgeldbezuges auf 24 Monate zu limitieren. Diese Reformbedürftigkeit scheint die Regierung nicht zu sehen, die mit dem Kinderbetreuungsgeldkonto weiterhin vorsieht, dass der Bezug von Kinderbetreuungsgeld auch künftig mehr als 24 Monate möglich sein soll. Damit setzt die Regierung finanzielle Anreize, die dazu führen, dass langfristig die Situation von diesen Personen - meist Frauen - weiter verschlechtert wird und die Erwerbschancen wesentlich einschränkt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Familien und Jugend wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass der Bezug von Kinderbetreuungsgeld höchstens bis zum Ablauf des zweiten Lebensjahres des Kindes möglich ist, um damit eine Harmonisierung der höchstmöglichen Dauer des Kinderbetreuungsgeldbezuges mit einer Karenz zu erreichen."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss vorgeschlagen.