1518/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 27.01.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Michael Pock, Claudia Gamon und Kollegen

betreffend Einführung einer längeren Variante des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes

 

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld wird von Seiten der Regierung gerne als ein Erfolgsmodell verkauft. Auch in Bezug auf die Präsentation des neuen Kinderbetreuungsgeldkontos durch Familienministerin Karmasin Anfang des Jahres 2016 wurde klar, dass die Regierung hier scheinbar keinen Weiterentwicklungsbedarf sieht. Aus unserer Sicht besteht allerdings ein dringender Weiterentwicklungsbedarf. Einerseits soll gewährleistet werden, dass die Wahl der Kinderbetreuungsgeldvariante - und damit wie lange man effektiv Zeit bei seinem Kind verbringt - nicht ausschlaggebend für die tatsächlich erhaltene, aufsummierte Höhe ist. Andererseits müssen auch Väterbeteiligungsaspekte viel mehr in den Vordergrund rücken und dementsprechend Modelle geschaffen werden, die eine umfassendere Väterbeteiligung forcieren. Mit dem Kinderbetreuungsgeldkonto ist keiner der beiden Aspekte berücksichtigt.

Die Entscheidung, welche Kinderbetreuungsgeldvariante tatsächlich gewählt wird, wird von mehreren Faktoren beeinflusst. Zweifelsohne stellen neben sozialen und gesellschaftlichen Faktoren insbesondere ökonomische Anreize eine wesentliche Entscheidungsgrundlage dar. Gerade mit der einkommensabhängigen Variante wurde für (besser) verdienende Erwerbstätige eine Möglichkeit geschaffen, dass aufgrund einer Karenz bzw. eines Kinderbetreuungsgeldbezuges der Einkommensverlust ausgeglichen wird und dementsprechend die Einkommenseinbußen weniger die Entscheidung beeinflussen, ob man in Karenz geht oder nicht und insbesondere auch, ob man überhaupt Kinder haben möchte oder nicht. Problematisch daran ist nur, dass die Bezugsobergrenze von 12 Monaten für viele zu kurz erscheint und deshalb entsprechend der höchstmöglichen Karenzdauer (bis zum Ende des zweiten Lebensjahres des Kindes) Eltern das Kind selber betreuen möchten. Doch gerade an diesem Punkt steht das jeweilige Elternteil vor der Entscheidung, ob ein entsprechender Einkommensverlust so einfach hingenommen werden kann. Denn wenn diese Eltern länger als 12(+2) Monate Kinderbetreuungsgeld erhalten wollen, müssen sie auf eine für sie wesentlich unattraktivere pauschale Kinderbetreuungsgeldvariante ausweichen.


 

Diese Entscheidung kann sich nicht nur negativ auf die Entscheidung für bzw. gegen Kinder auswirken, sie beeinflusst auch wesentlich die Entscheidung, inwiefern sich Väter in der Karenz beteiligen und damit auch in welchem Ausmaß sie Kinderbetreuungsgeld beziehen. Auf diese Problematik weist beispielsweise auch der Bericht zum "Abbau von Benachteiligungen von Frauen - Berichtszeitraum 2013 2014"  hin, der zeigt: „[…] möchte eine Frau länger als etwa 12 Monate in Elternkarenz gehen bzw. Kinderbetreuungsgeld beziehen, kann auch der Mann nicht mehr die einkommensabhängige Variante wählen. Damit ist die Beteiligung der Väter nicht nur Ergebnis des (zu geringen) Engagements der Väter, sondern auch der Verhandlungen über die Teilung der Elternkarenz zwischen Mutter und Vater."

Gleichzeitig erkennt man aber auch, dass die Vereinbarung der Eltern, wie lange Kinderbetreuungsgeld bezogen wird und damit, wie lange Kinder häuslich betreut werden, zum Nachteil einer gerechteren Aufteilung getroffen wird. Deshalb ist dieser Ansatzpunkt aufzugreifen, um durch ökonomische Anreize eine stärkere Beteiligung der Väter durch geringere Einkommenseinbußen auch in längeren Varianten zu erreichen. Insbesondere der Einkommensverlust ist nämlich für Väter eine wesentliche Entscheidungskomponente, ob und wie stark sie sich beteiligen und in Karenz gehen. Gerade dort muss angesetzt werden. Es ist problematisch genug, dass oft Väter mehr verdienen als Mütter, aber gerade die pauschalen Varianten verstärken dieses Problem indirekt. Denn für Väter sind die pauschalen Varianten - aufgrund des höheren Einkommens und des daraus resultierenden Einkommensverlustes im Falle des Bezuges eines pauschalen Kinderbetreuungsgeldes - wesentlich unattraktiver und stellen einen negativen Anreiz zur stärkeren Beteiligung dar. Gerade diese, leider gesellschaftlich oft antizipierte, geringere Beteiligung der Väter führt aber wiederum zu Einkommensnachteilen bei Frauen bzw. Müttern. Gerade deshalb würde auch eine längere einkommensabhängige Variante helfen, diese Problematik zu umgehen. 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Familie und Jugend wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die die Einführung einer weiteren, längeren Variante des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes, mit einer Ersatzrate von 48 Prozent und bis zu einem Höchstmaß von 24 Monaten vorsieht."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss vorgeschlagen.