1524/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 27.01.2016
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Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Hagen

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Streichung finanzieller Zuwendungen für Länder, die Personen mit negativem Asylbescheid nicht zurücknehmen“

 

 

Wie man anhand der momentanen Flüchtlingssituation in Österreich sehen kann, ist das Innenministerium mit der Situation vollkommen überfordert, es bestehen akute Quartiernot und Chaos an den Grenzübergängen. Aufgrund der sich verschlechternden Lage in Syrien und anderen Krisenherden bzw. der Zunahme der Bedrohung durch den IS werden weitere Flüchtlingswellen jedoch nicht ausbleiben.

 

In dieser Situation muss schnell gehandelt werden. Besonderes Augenmerk muss dabei auf die Dauer der Asylverfahren gelenkt werden - es muss schnellstmöglich festgestellt werden können, ob es sich bei den betroffenen Antragsstellern um Personen mit tatsächlichem Asylgrund oder nur um Wirtschaftsflüchtlinge handelt.

 

Aufgrund der weiterhin zu erwartenden Menge an Flüchtlingen müssen die bereits gestellten Asylanträge so schnell wie möglich abgearbeitet werden können, um Personen, die keinen Asylgrund vorweisen (wie z.B. reine Wirtschaftsflüchtlinge, die die Gunst der Stunde nutzen wollen), möglichst schnell wieder außer Landes zu bringen und dadurch Platz für nachkommende Flüchtlinge zu schaffen, die tatsächlich vor Krieg und Elend fliehen mussten.

 

Ein großes Problem im Bereich der Abschiebungen besteht jedoch u.a. darin, dass z.B. Länder wie Marokko, Algerien oder Tunesien abgeschobene Flüchtlinge nicht zurücknehmen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Äußeres wird aufgefordert, mit rücknahmeunwilligen Ländern (z.B. Marokko, Algerien, Tunesien…) in diplomatischen Dialog zu treten und für den Fall, dass diese Länder einer Kooperation bei der Rücknahme von Personen mit negativem Asylbescheid nicht zustimmen, Sanktionen (wie z.B. die Streichung finanzieller Zuwendungen an diese Staaten) durchzusetzen.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.