1528/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 27.01.2016
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Entschliessungsantrag

§ 26 iVm § 21 GOG-NR

 

 

der Abgeordneten Mag. Darmann, Dr. W. Rosenkranz

und anderer Abgeordneter 

betreffend dringende Änderungen im Asylwesen 

 

Im Jahr 2015 wurden laut Bundesministerium für Inneres rund 90.000 Asylanträge in Österreich gestellt. Das sind um 200 Prozent mehr als noch im Jahr 2014, in dem 28.027 Asylanträge gestellt wurden.

 

Die APA448 vom 19. Jänner 2016 berichtete über die Jahresbilanz des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl folgendes: „Schon in der ersten Instanz wurden von den mehr als 36.000 entschiedenen Anträgen knapp 14.000 positiv bewertet. Dazu wurde noch rund 2.200 Personen subsidiärer Schutz gewährt, geht aus der Jahresbilanz des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl hervor, die am Dienstag präsentiert wurde.“ Und weiters: „Auf den Ausgang des Verfahrens in erster Instanz hat ein Flüchtling derzeit im Schnitt 6,3 Monate zu warten. Sollten sich die Prognosen von 100.000 bis 120.000 Asylwerbern im heurigen Jahr bestätigen, werde man diesen Wert aber wohl nicht einhalten können, fürchtet Taucher.“

 
Dies bedeutet eine immense Belastung der Steuerzahler, die die Verfahren, Unterbringung, Versorgung, aber auch Missbrauch und Verschleppung der Verfahren finanzieren müssen. So werden private Vereine und NGOs gefördert, die es sich praktisch zur Aufgabe gemacht haben, Asylverfahren möglichst lange hinauszuzögern. Außerdem kommt der Steuerzahler auch noch für die Rechtshilfe für Asylwerber auf. Aus der gesamten Asyl- und Fremdenproblematik sind regelrecht neue "Berufe" mit guten Verdienstmöglichkeiten entstanden. Selbst die Medien haben den Missbrauch der Asylindustrie durchschaut, wie der ORF zum Beispiel am 06.08.2015 in der Zeit im Bild 2, Beitrag „Das Geschäft mit den Flüchtlingen“ oder auch die Frankfurter  Allgemeine Zeitung vom 20.04.2015, „Verdienen an den Flüchtlingen“.  

 

Es ist eine hoheitliche Aufgabe des Staates, rasche Asylverfahren zu gewährleisten. Das Innenministerium muss dafür Sorge tragen, dass die Verfahren rechtskonform und zügig durchgeführt werden und dieser konterkarierende Wildwuchs abgestellt wird.  Asyl muss wieder staatliche Aufgabe sein, statt Wirtschaftszweig für NGOs und Private.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Entwurf zum Asylgesetz, welcher die Punkte

 

 

 

 

 

 

beinhaltet, vorzulegen.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten ersucht.