1529/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 27.01.2016
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Josef. A. Riemer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Dengue-Fieber und Meldepflicht

 

In der Anfragebeantwortung 6543/AB vom 15.12.2015 zu 6819/J (XXV.GP) erklärte Gesundheitsministerin Dr. Sabine Oberhauser gegenüber dem Nationalrat folgendes:

 

Dengue-Fieber ist derzeit in Österreich nach dem Epidemiegesetz nicht meldepflichtig, daher liegen Daten über Erkrankungen und Infektionen (insbesondere auch im Hinblick auf die Frage, ob es sich um importierte oder autochthone Fälle handelt) derzeit nicht vor. Im Hinblick auf sich ändernde klimatische Verhältnisse ist allerdings geplant, Erkrankungen und Todesfälle an Dengue-Fieber meldepflichtig zu machen, um insbesondere Informationen darüber zu gewinnen, ob autochthone Fälle in Österreich auftreten, weil eine Wirtspezies (Aedes albopictus) vereinzelt auch schon in Österreich nachgewiesen wurde.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Meldepflicht des Dengue-Fiebers an die Gesundheitsbehörden gesetzlich  vorsehen soll.“

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Gesundheitsausschuss beantragt.