1529/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 27.01.2016
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Josef. A. Riemer
und weiterer Abgeordneter
betreffend Dengue-Fieber und Meldepflicht
In der Anfragebeantwortung 6543/AB vom 15.12.2015 zu 6819/J (XXV.GP) erklärte Gesundheitsministerin Dr. Sabine Oberhauser gegenüber dem Nationalrat folgendes:
Dengue-Fieber ist derzeit in Österreich nach dem Epidemiegesetz nicht meldepflichtig, daher liegen Daten über Erkrankungen und Infektionen (insbesondere auch im Hinblick auf die Frage, ob es sich um importierte oder autochthone Fälle handelt) derzeit nicht vor. Im Hinblick auf sich ändernde klimatische Verhältnisse ist allerdings geplant, Erkrankungen und Todesfälle an Dengue-Fieber meldepflichtig zu machen, um insbesondere Informationen darüber zu gewinnen, ob autochthone Fälle in Österreich auftreten, weil eine Wirtspezies (Aedes albopictus) vereinzelt auch schon in Österreich nachgewiesen wurde.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Meldepflicht des Dengue-Fiebers an die Gesundheitsbehörden gesetzlich vorsehen soll.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Gesundheitsausschuss beantragt.