1530/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.02.2016
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EntschlieSSungsantrag

der Abgeordneten Franz Kirchgatterer und Elisabeth Pfurtscheller

Kolleginnen und Kollegen

Betreffend Weiterentwicklung der Dialogplattform zwischen der Sicherheitsexekutive und der Zivilgesellschaft

Im Jahr 2008 wurde das Projekt POLIZEI.MACHT.MENSCHEN.RECHTE. im BM.I, Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit, gestartet und dauerte bis Dezember 2015. Der Schutz und die Gewährleistung von Menschenrechten ist Maxime des polizeilichen Handelns. Die Aufgabenstellung der Polizei ist demnach per se eine zutiefst menschenrechtlich begründete, was sich schon aus der Pflicht des Staates, Menschenrechte nicht nur zu respektieren, sondern auch aktiv zu schützen, ergibt. Ein Umstand, der Polizeiorganisationen den Charakter einer Menschenrechtsorganisation verleiht. Diese Entwicklung erfordert einen Paradigmenwechsel innerhalb der Polizei.

Dieser Paradigmenwechsel wurde durch dieses Projekt eingeleitet. Ziel des Projektes war es, das notwendige Bewusstsein und die konzeptionelle Grundlage für eine Umsetzung dieser inhaltlichen Ausrichtung innerhalb des Ressorts zu schaffen. Das Projekt war von Beginn an durch eine umfassende Zusammenarbeit zwischen Polizei und Zivilgesellschaft geprägt.

In diesem Projekt kooperieren interne Repräsentantinnen und Repräsentanten aller Hierarchieebenen und Funktionsbereiche mit einem externen, interdisziplinären und international zusammengesetzten Expertenteam. In einem strukturierten Dialogverfahren werden alle Ebenen der Sicherheitsexekutive in die inhaltliche Arbeit einbezogen.

Eben diese interdisziplinäre Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft soll auch nach dem Projektende 2015 in der Linienorganisation weitergeführt und ausgebaut werden.

„Partizipation“ soll als übergeordnetes Ziel definiert werden. Dies setzt eine Professionalisierung und Optimierung der Kommunikationsstrukturen und -abläufe voraus. Wichtig ist das partnerschaftliche und kooperative Miteinander zwischen Polizei und der Zivilgesellschaft.

Die unterfertigten Abgeordneten stelle daher den

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, vor dem Hintergrund einer Professionalisierung der Kommunikation mit der Zivilgesellschaft die bisherig gut funktionierende Dialogplattform zwischen der Sicherheitsexekutive und den verschiedenen Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft im Sinne echter Partizipation mit dem Ziel, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung weiter zu erhöhen und zu festigen sowie das Vertrauen in die Polizei zu stärken, weiterzuentwickeln und in strukturierter Form in der gesamten Sicherheitsexekutive als strategisches Ziel oberster Priorität zu implementieren.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Menschenrechtsausschuss vorgeschlagen.