1533/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.02.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Matthias Strolz, Kollegin und Kollegen

betreffend Sicherstellung des Spracherwerbs von Schüler_innen mit Zuwanderungsgeschichte

 

Sprache stellt einen elementaren Faktor für gelingendes gesellschaftliches Zusammenleben dar. Das gilt insbesondere auch für das System Schule.

Die dahingehenden Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für das Lehrpersonal sind nicht ausreichend und jedenfalls reformbedürftig. So sollte in der Vermittlung von Sprachkompetenz die Lebensrealität von Schüler_innen stärker berücksichtigt werden, indem beispielsweise digitale Medien für den Spracherwerbsprozess herangezogen werden. Zudem gilt es, die veralteten Lehrpläne zu überarbeiten.

Für einen gelingenden Spracherwerb braucht es zudem mehr Lehrpersonal und die Etablierung neuer Berufsbilder. Deutsch als Zweitsprache soll als eigenes Berufsbild anerkannt werden, denn die damit einhergehenden Anforderungen können nicht von dem aktuellen Berufsbild der Deutschlehrer_innen abgedeckt werden.

Zudem braucht es ein umfassendes Sprachbildungskonzept für die Integration zugewanderter Kinder und Jugendlicher inkl. damit einhergehender Qualitätskriterien. Als Beispiel kann in diesem Zusammenhang auf das Hamburger Modell verwiesen werden.

Dieser Antrag ist im Rahmen des „Barcamp Bildung“ im Parlament am 19.01.2016 in Zusammenarbeit mit direkt betroffenen Schüler_innen, Lehrer_innen und Eltern entstanden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG



Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, ehest möglich alle notwendigen Schritte einzuleiten, um den umfassend erfolgreichen Spracherwerb von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte sicherzustellen. Dies ist nur möglich, wenn sowohl Deutsch als Zweitsprache, als auch muttersprachliche Kenntnisse gefördert werden. Zudem ist die Weiterentwicklung der Berufsbilder (z.B. Deutsch als Zweitsprache), eine verbesserte Aus- und Weiterbildung von Pädagog_innen und die entsprechende Ressourcenzuteilung an Schulen sicherzustellen."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss
vorgeschlagen.