1536/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.02.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Matthias Strolz, Kollegin und Kollegen

betreffend Berücksichtigung sozialer und emotionaler Kompetenz in
Ausbildung und Auswahlverfahren hinsichtlich der „Lehrer_innenbildung Neu“

 

Im Zentrum gelingender Schule steht ein wertschätzender, vertrauens- und zugleich anspruchsvoller Blick auf die Rolle der Lehrpersonen. Sie sind die „Bildungsexpert_innen der Praxis“, die eigenverantwortlich pädagogische Entscheidungen treffen sollen und müssen.

Der Lehrer_innenausbildung kommt damit eine entscheidende Rolle zu. Derzeit scheint es, dass die „Lehrer_innenbildung Neu“ einige wesentliche und erfolgskritische Bereiche für eine umfassende Ausbildung zukünftiger Lehrpersonen nicht ausreichend berücksichtigt. Das Auswahlverfahren, ebenso wie die Ausbildung müssen noch besser mit den Anforderungen des späteren Berufes verknüpft werden. Es bedarf dringend eines starken Fokus auf emotionale und soziale Kompetenzen.

Persönlichkeitsbildung muss einen zentralen Stellenwert innerhalb der „Lehrer_innenbildung Neu“ und des damit verbundenen Auswahlverfahrens bekommen. Internationale Erfahrungen zeigen, dass es verlässliche Methoden gibt, die Geeignetsten für diesen verantwortungsvollen Beruf zu finden. Diese Verfahren sind für alle pädagogischen Berufe, unabhängig von der Altersstufe der zu begleitenden Kinder anzuwenden.

 Dieser Antrag ist im Rahmen des „Barcamp Bildung“ im Parlament am 19.01.2016 in Zusammenarbeit mit direkt betroffenen Schüler_innen, Lehrer_innen und Eltern entstanden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehest möglich alle notwendigen Schritte einzuleiten, um im Rahmen der „Lehrer_innen Bildung Neu“ sicher zu stellen, dass in der pädagogischen Ausbildung und in Auswahlverfahren soziale und emotionale Kompetenzen eine hohe Relevanz erhalten. Diese Kompetenzen sind von der Elementarpädagogik bis zum Abschluss der Reifeprüfung sowohl für Schüler_innen als auch für Lehrer_innen erfolgskritisch und daher im Zuge der Ausbildung kontinuierlich weiter zu entwickeln und auch als Auswahlkriterien bei Eintritt in pädagogische Studien heranzuziehen. Dem Auswahlverfahren müssen wissenschaftlichen Kriterien zu Grunde liegen.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss
vorgeschlagen.