1537/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.02.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Claudia Gamon und Kollegen

betreffend Behebung der Mängel im Parteiengesetz 2012

 

Im Zuge der Debatte zum Tätigkeitsbericht in der 25. Sitzung des Rechnungshofausschusses am 11.02.2016 wurde seitens des Rechnungshofes erneut darauf hingewiesen, dass die Aufgaben nach dem Parteiengesetz 2012 für den Rechnungshof einen „enormen Verwaltungsaufwand ohne erkennbaren Gewinn an Transparenz“ (Parlamentskorrespondenz Nr. 114 vom 11.02.2016) darstellen. Der Rechnungshof hat insbesondere im Bericht 2015/10 zu den Sonderaufgaben nach dem Parteiengesetz 2012 umfassenden Handlungsbedarf festgestellt und auch klare Empfehlungen diesbezüglich abgegeben. Ebenso weist der Politikwissenschaftler DDr. Hubert Sickinger immer wieder an verschiedener Stelle auf die Mängel der Gesetzeslage hin, die eine effektive Kontrolle und Transparenz der Parteienfinanzierung verhindern und schlägt konkrete Gesetzesänderungen vor.

 

Die drei gravierendsten Mängel, die behoben werden müssen, lauten wie folgt:

·        Um den Rechnungshof nicht nur mit administrativen Aufgaben zu belasten, sondern seine Kontrollkompetenz sinnvoll nutzen zu können, müssen dem Rechnungshof originäre Einschau- und Prüfungsrechte eingeräumt werden.

·        In den Rechenschaftsberichten der Parteien sollen auch Klubs und Parteiakademien auf allen Gebietskörperschaftsebenen erfasst werden, um sowohl verbotene Querfinanzierung als auch Umgehungen des Spendenannahmeverbotes aufdecken zu können.

·        Die Sanktionen bei Verstößen gegen das Parteiengesetz sind systematisch zu überarbeiten und auszuweiten. Dabei soll insbesondere die Nicht-Übermittelung von Rechenschaftsberichten sanktioniert werden.

Es sollte im Interesse aller Parteien sein, sich für mehr Transparenz und Sorgfalt im Umgang mit öffentlichen Mitteln einzusetzen. Dies gilt insbesondere für Gelder, die an die Parteien selbst ausgezahlt werden. Daher sollte das Ziel sein, einen gemeinsamen Antrag aller Parteien zur Behebung dieser Mängel im Parteiengesetz 2012 zu erreichen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG



Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien, wird aufgefordert, schnellstmöglich das Gespräch mit Vertreter_innen aller Parteien zu suchen, um einen Konsens über die Behebung der Mängel im Parteiengesetz 2012 hinsichtlich Kontrolle und Transparenz der Parteienfinanzierung zu finden. Dabei soll sichergestellt werden, dass dem Rechnungshof originäre Einschau- und Prüfungsrechte eingeräumt, die Rechenschaftsberichte der Parteien um Klubs und Parteiakademien auf allen Ebenen erweitert und die Sanktionen bei Verstößen gegen das Parteiengesetz ausgeweitet werden."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Rechnungshofausschuss
vorgeschlagen.