1540/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.02.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen

betreffend Kürzung des Inseratenvolumens der öffentlichen Hand


Laut den Listen, die der Rechnungshof im Sinne des BVG "Medienkooperation und Medienförderung" (BVG MedKF-T) in den vergangenen Jahren veröffentlichte, warb die öffentliche Hand zuletzt jährlich um einen Betrag von rund 200 Millionen Euro in periodischen Medien. Diese Inserate haben am Gesamtvolumen der Printwerbung in Österreich (das laut Verband Österreichischer Zeitungen VÖZ und FOCUS Reseach 2014 bei rund 1,73 Milliarden Euro lag) einen relevanten Anteil. Ebenso wie die Presseförderung stellen diese Inserate eine direkte Form der Presseförderung dar. Im Gegensatz zur Presseförderung (die derzeit nur noch bei rund 9 Millionen Euro pro Jahr liegt), sorgt jedoch nicht eine parteipolitikferne Stelle wie die KommAustria oder die Rundfunkregulierungsbehörde RTR für eine politikferne Vergabe dieser Mittel. Zudem werden die Mittel überwiegend an Publikationen vergeben, die sich (laut der Studie "Evaluierung der Presseförderung in Österreich 2012" beauftragt durch das BKA) durch besonders geringe Berichterstattungstiefe, einen geringen Eigenanteil an Eigenrecherche und durch ein besonders geringes Maß an kritischer Berichterstattung charakterisieren lassen.

Die derzeitige Praxis der Inseratenvergabe durch die öffentliche Hand ist daher klar als in demokratiepolitisch unerwünschtem Maß marktverzerrend und politisch beeinflussend zu charakterisieren. Sie gefährdet nachhaltig die pluralistische demokratische Meinungsbildung.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

 "Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien, wird aufgefordert, dem Parlament einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, welcher die in §1 BVG MedKF-T definierten Werbeaktivitäten der in §1 BVG MedKF-T genannten Rechtsträger in Summe bei jährlich 10 Millionen deckelt."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.