1540/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 24.02.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen
betreffend Kürzung des Inseratenvolumens der öffentlichen Hand
Laut den Listen, die der Rechnungshof im Sinne des BVG
"Medienkooperation und Medienförderung" (BVG MedKF-T) in den
vergangenen Jahren veröffentlichte, warb die öffentliche Hand zuletzt
jährlich um einen Betrag von rund 200 Millionen Euro in periodischen
Medien. Diese Inserate haben am Gesamtvolumen der Printwerbung in
Österreich (das laut Verband Österreichischer Zeitungen VÖZ und
FOCUS Reseach 2014 bei rund 1,73 Milliarden Euro lag) einen relevanten Anteil.
Ebenso wie die Presseförderung stellen diese Inserate eine direkte Form
der Presseförderung dar. Im Gegensatz zur Presseförderung (die
derzeit nur noch bei rund 9 Millionen Euro pro Jahr liegt), sorgt jedoch nicht
eine parteipolitikferne Stelle wie die KommAustria oder die
Rundfunkregulierungsbehörde RTR für eine politikferne Vergabe dieser
Mittel. Zudem werden die Mittel überwiegend an Publikationen vergeben, die
sich (laut der Studie "Evaluierung der Presseförderung in Österreich
2012" beauftragt durch das BKA) durch besonders geringe
Berichterstattungstiefe, einen geringen Eigenanteil an Eigenrecherche und durch
ein besonders geringes Maß an kritischer Berichterstattung
charakterisieren lassen.
Die derzeitige Praxis der Inseratenvergabe durch die öffentliche Hand ist daher klar als in demokratiepolitisch unerwünschtem Maß marktverzerrend und politisch beeinflussend zu charakterisieren. Sie gefährdet nachhaltig die pluralistische demokratische Meinungsbildung.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere
der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien, wird
aufgefordert, dem Parlament einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, welcher die in
§1 BVG MedKF-T definierten Werbeaktivitäten der in §1 BVG
MedKF-T genannten Rechtsträger in Summe bei jährlich 10 Millionen deckelt."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.