1541/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 24.02.2016
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möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen
betreffend Reform des
Alternativfinanzierungsgesetzes
Crowdinvesting fasst nun auch in Österreich als alternative und ergänzende Finanzierungsform Fuß. Die positiven Auswirkungen des Alternativfinanzierungsgesetzes auf die Start-up-Szene in Österreich sind erfreulich. So gab es laut dem Fachverband der Finanzdienstleister ein Rekordergebnis von gesammelten 8,1 Millionen Euro durch Crowdfunding-Plattformen. Mehr als die Hälfte davon wurden nach der Schaffung des Alternativfinanzierungsgesetz, am 1. September 2015, erzielt.
Gleichzeitig sehen Experten jedoch noch erheblichen Verbesserungsbedarf.
Nur 2,3 % aller notwendigen Unternehmens- und Investitionsfinanzierungen haben ein Volumen von mehr als € 1 Mio. Allerdings ist der Zugang zu Kapital (speziell für KMUs, die 99% aller österreichischen Unternehmen ausmachen) zunehmend schwieriger. Einerseits unterliegen Banken immer strengeren Vorschriften und Regularien (beispielsweise Basel III), andererseits werden alternative Finanzierungsformen durch private Anleger stark eingeschränkt (beispielsweise durch Einführung des AIFMG). Insbesondere in Österreich, mit einer starken KMU Struktur, ist die Einschränkung durch das Alternativfinanzierungsgesetz hinderlich. Unternehmen die über 250 Mitarbeiter haben und über einen Jahresumsatz von € 50 Mio. erwirtschaften oder deren Bilanzsumme über € 43 Mio. beträgt können nicht auf diese Finanzierungsform zugreifen. Diese Regelung bestraft Unternehmen die mehr Mitarbeiter einstellen und ein Wachstum verzeichnen können. Das kann nicht im Sinne der Gesetzgebung sein und sollte daher aus dem Rechtsrahmen gestrichen werden.
Darüber hinaus gibt es auch bei der Prospektpflicht noch Verbesserungen um das Finanzierungsinstrument zur vollen Blüte zu bringen.
Wie die folgende Tabelle darstellt, gibt es unterschiedliche Grenzen im AltFG und dem KMG. Die unterschiedlichen Regelungen erschweren das wirtschaftliche Handeln. Daher wäre unser Vorschlag eine Vereinheitlichung und Anhebung der Grenzen.
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Alt FG bisher |
KMG bisher |
AltFG & KMG neu |
bis € 100.000 |
keine Informationspflicht bzw. Prospektpflicht |
keine Informationspflicht bzw. Prospektpflicht |
keine Informationspflicht bzw. Prospektpflicht |
ab € 100.000 |
Informationsblatt (Ausnahme Genossenschaftsanteile, Aktien, Anleihen) |
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ab € 250.000 |
Prospekt "light" inkl Aktien & Anleihen aus AltFG |
Informationsblatt |
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ab € 500.000 |
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ab € 750.000 |
Informationsblatt, Genossenschaftsanteile |
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ab € 1.000.000 |
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ab € 1.500.000 |
Prospekt "light" |
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ab € 2.500.000 |
Prospekt light |
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ab € 5.000.000 |
volles Prospekt |
volles Prospekt |
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat umgehend eine Gesetzesinitiative vorzulegen, welche folgende Punkte beinhaltet:
· die Abschaffung der Einschränkungen im AltFG auf Unternehmensgrößen und
·
die Anpassung der Schwellen im AltFG und KMG wie in
der unten stehenden
Tabelle ersichtlich."
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Alt FG bisher |
KMG bisher |
Alt FG & KMG neu |
bis € 100.000 |
keine Informationspflicht bzw. Prospektpflicht |
keine Informationspflicht bzw. Prospektpflicht |
keine Informationspflicht bzw. Prospektpflicht |
ab € 100.000 |
Informationsblatt (Ausnahme Genossenschaftsanteile, Aktien, Anleihen) |
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ab € 250.000 |
Prospekt "light" inkl Aktien & Anleihen aus AltFG |
Informationsblatt |
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ab € 500.000 |
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ab € 750.000 |
Informationsblatt, Genossenschaftsanteile |
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ab € 1.000.000 |
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ab € 1.500.000 |
Prospekt "light" |
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ab € 2.500.000 |
Prospekt light |
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ab € 5.000.000 |
volles Prospekt |
volles Prospekt |
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an
den Wirtschaftsausschuss
vorgeschlagen.