1545/A XXV. GP

Eingebracht am 24.02.2016
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Antrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 31. Mai 1967 über die Kranken- und Unfallversicherung öffentlich Bediensteter (Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz – B-KUVG.) geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 31. Mai 1967 über die Kranken- und Unfallversicherung öffentlich Bediensteter (Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz – B-KUVG.) geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

Bundesgesetz über die Kranken- und Unfallversicherung öffentlich Bediensteter (Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz – B-KUVG.), BGBl. Nr. 200/1967, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 162/2015, wird wie folgt geändert:

 

§ 2 Abs. 1 Z 2 tritt mit Ablauf des 31. Dezembers 2016 außer Kraft.

Begründung

 

 

In Österreich gilt das System der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung: Abhängig von Beruf und Arbeitsort ist jeder Einkommensbezieher bei einem Krankenversicherungsträger versichert. Von diesen Trägern gibt es zwar zahlreiche, von Auswahl kann trotzdem keine Rede sein – die Zuteilung der Bürgerinnen und Bürger zu ihrer Krankenversicherung erfolgt zwingend.

Das sei angeblich ein System, das auf dem Prinzip der Solidaritäthttp://gerald-loacker.at/die-luege-von-der-solidaritaet-in-der-gesetzlichen-krankenversicherung/#_ftn1 basiere: „Unter Solidarität versteht man den Ausgleich zwischen Gesunden und Kranken, Jungen und Alten, kinderreichen Familien und Alleinstehenden, besser und schlechter Verdienenden, Erwerbstätigen und Pensionisten“, schreibt der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.

Doch einzelne Gruppen haben sich aus dieser Solidargemeinschaft verabschiedet. Diese Gruppen haben ein günstigeres Risiko, weil in der Regel keine (oder kaum) handwerklich tätige Arbeiter dazugehören, die ein höheres Gesundheitsrisiko tragen. Außerdem finden sich in diesen Gruppen überdurchschnittlich viele Gutverdiener und de facto keine Arbeitslosen, sodass stets hohe Beiträge fließen. Die Rede ist von sogenannten KFA – Krankenfürsorgeanstalten, in denen idR Landes- und Gemeindebedienstete erfasst sind. 17 solche KFA bestehen neben den 9 Gebiets- und 6 Betriebskrankenkassen derzeit in Österreich. Sie bieten viel großzügigere Versicherungsleistungen als Gebietskrankenkassen, weil sie – siehe oben – eine günstigere Risikogruppe betreuen.

Was ist an einem derartigen System „solidarisch“? Besser gestellte Personengruppen verabschieden sich aus der Solidargemeinschaft und richten es sich bequem ein. Das Risiko der Arbeitslosen, der Armen und Kranken sollen die anderen tragen.

Im Sinne einer tatsächlichen Solidarität wäre eine Zusammenlegung aller Krankenversicherungsträger anzudenken. In einem ersten Schritt ist jedenfalls die Abschaffung dieser Krankenfürsorgeanstalten zu forcieren, was innerhalb kürzester Zeit möglich wäre. Die entsprechenden Beamten und Bediensteten die bisher bei einer Krankenfürsorgeanstalt versichert sind, könnten so problemlos ab 1. Jänner 2017 in die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter überführt werden.

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste
Lesung dem Gesundheitsausschuss zuzuweisen.