1546/A XXV. GP

Eingebracht am 24.02.2016
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Antrag

 

der Abgeordneten Claudia Gamon und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Rechnungshof (Rechnungshofgesetz 1948 – RHG) geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Rechnungshof (Rechnungshofgesetz 1948 – RHG) geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

Bundesgesetz über den Rechnungshof (Rechnungshofgesetz 1948 – RHG), BGBl. Nr. 144/1948 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 143/2015, wird wie folgt geändert:

 

In § 4 Abs 1 wird nach der Wortfolge "alle abverlangten Auskünfte" die Wortfolge
"jederzeit vollständig und richtig" eingefügt.

 

Begründung

 

Um der Problematik zu begegnen, dass dem Rechnungshof ohne Konsequenzen falsche oder unvollständige Angaben gemacht werden können, sollte das Rechnungshofgesetz geändert werden. Das Rechnungshofgesetz sollte den Landesrechnungshofgesetzen der Länder Tirol, Salzburg und Oberösterreich, welche bereits einen entsprechenden Passus vorsehen, angepasst werden.

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste
Lesung dem Rechnungshofausschuss zuzuweisen.