1547/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.02.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Gesundheitsgefährdung

 

der Abgeordneten Aygül Berivan Aslan, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Gesundheitsgefährdung durch Damenhygieneartikel

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Monatshygiene betrifft jede Frau über einen Zeitraum von rund 40 Jahren ihres Lebens. Bisher kaum beachtet wurde jedoch, dass die Verwendung von Tampons, Binden und Slipeinlagen auch mit gesundheitlichen Aspekten verbunden ist. So werden die allermeisten Damenhygieneprodukte mit konventioneller Baumwolle erzeugt, die in der Regel mit großem Einsatz von Pestiziden und Insektiziden angebaut wird.

 

In der Vergangenheit stießen Verbraucherschutzorganisationen bei ihren Tests immer wieder auf gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe in Damenhygieneprodukten: Unter den von ÖKO-Test gefundenen Stoffen zählten Dioxin, Formaldehyd und auch Weichmacher (sogenannte Phtalate).

 

Im Herbst 2015 brachte eine Studie der argentinischen Universität La Plata zu Tage, dass in 85 Prozent aller Hygiene-Baumwollprodukte in argentinischen Supermärkten Bestandteile des potentiell krebserregenden Stoffes Glyphosat zu finden sind.

 

Glyphosat ist ein Pflanzenschutzmittel, das in weiten Teilen der Welt bei der Baumwollpflanzung zum Einsatz kommt. Deshalb muss befürchtet werden, dass auch in Damenhygieneprodukten, die in Europa erhältlich sind, solche Rückstände zu finden sind.

 

Ob Glyphosat krebserregend ist, wird derzeit kontroversiell diskutiert. Die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC) der WHO hat den Stoff im März 2015 jedenfalls als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft.

 

Ohne Zweifel müssen Damenhygieneprodukte frei von krebserregenden Stoffen sein. Dies gilt noch einmal mehr aufgrund des Umstandes, dass Tampons und Binden über einen längeren Zeitraum in Kontakt mit Schleimhäuten treten, und damit schädliche Stoffe schneller und intensiver vom Körper aufgenommen werden. Nutzerinnen von Hygieneprodukten muss es möglich sein, eine sichere Produkt-Auswahl zu treffen, die garantiert, dass sich keinerlei schädliche sowie potentiell krebserregende Stoffe darin befinden.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Gesundheit wird aufgefordert, die zuständigen Lebensmittelaufsichtbehörden zur Durchführung umfassender Beprobungen von Damenhygieneartikel anzuweisen. Um möglichen Gesundheitsrisiken bestmöglich vorzukehren, sollen hierfür konkrete amtliche Beurteilungsgrundlagen für chemische Routineprüfungen erarbeitet werden.

Des Weiteren wird die Bundesministerin für Gesundheit in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft aufgefordert, verpflichtende Kennzeichnungsbestimmungen betreffend Inhaltsstoffe von Damenhygieneartikel zu erlassen.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz  vorgeschlagen.