1548/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 24.02.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Aygül Berivan Aslan, Freundinnen und Freunde
betreffend ermäßigter Steuersatz für Damenhygieneprodukte
BEGRÜNDUNG
In Österreich wird auf viele Produkte des täglichen Bedarfs ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 10 Prozent verrechnet. Das betrifft etwa Lebensmittel, Arzneiwaren oder aber auch Bücher. Darüber hinaus werden notwendige Dienstleistungen wie etwa die Vermietung zu Wohnzwecken oder die Personenbeförderung ebenfalls nur mit 10 Prozent Umsatzsteuer belastet.
Anders verhält es sich bei Hygieneartikeln. Auf diese wird grundsätzlich ein Steuersatz von 20 Prozent eingehoben. Insbesondere im Bereich der Damenhygieneartikel, bestehend aus Binden und Tampons, führt die derzeitige Umsatzsteuerlogik zu einer Ungleichbehandlung: Zum einen sind die Hygieneartikel im Alltag von Frauen genauso unverzichtbar wie andere steuerlich begünstigte Produkte. Zum anderen belastet naturgemäß die eingehobene Steuer ausschließlich Frauen.
In Kanada, Irland oder Kenia wird aus diesem Grund mittlerweile gänzlich darauf verzichtet, auf Damenhygieneprodukte Umsatzsteuern einzuheben. Auch einzelne US-amerikanische Bundesstaaten verzichten mittlerweile auf diese Steuereinnahmen. Frankreich senkte im Dezember 2015 die Umsatzsteuer auf Tampons und Binden von 20 auf 5,5 Prozent und in Großbritannien beträgt die Steuer nur 5 Prozent.
Dem österreichischen Steuersystem sind umsatzsteuerfreie Produkte grundsätzlich fremd. Darüber hinaus erscheint es aber durchaus sachgerecht, den Umsatzsteuersatz auf Damenhygieneartikel auf 10 Prozent zu senken.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des Umsatzsteuergesetzes vorzulegen, die einen ermäßigten Steuersatz von 10 Prozent auf Damenhygieneprodukte wie Tampons und Binden vorsieht.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.