1551/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.02.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Stopp dem Wegwerfwahn! Maßnahmen zur Förderung der Langlebigkeit von Produkten

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Eine aktuelle Studie im Auftrag des deutschen Umweltbundesamts bestätigte, dass sich die Nutzungs- und Lebensdauer vieler Produkte immer weiter verkürzt. Produkte werden in immer kürzeren Zeitabständen neu gekauft, halten in der Regel immer kürzer und können immer schwerer repariert werden.

 

Diese Art der Produktion und des Konsums sind nicht nachhaltig. Der Ressourcen und Energieverbrauch, der für die Produktion benötigt wird, ist häufig die dominierende Umweltinanspruchnahme im Lebenszyklus eines Produkts. So amortisiert sich beispielsweise der geringere Energieverbrauch eines neuen energieeffizienteren Laptops erst nach mehreren Jahrzehnten. Die Energieeffizienzgewinne im Gebrauch können den hohen Energieverbrauch in der Produktion somit de facto nur in seltenen Fällen aufwiegen.

 

Eine deutliche Verlängerung der Nutzungsdauer der meisten Produkte ist somit nicht nur eine dringende ressourcenpolitische Herausforderung, sondern auch eine klimapolitische Notwendigkeit.

 

Der vorsätzliche Einbau von Schwachstellen, welche die Lebenszeit von Produkten entscheidend verkürzen, wird als „geplante Obsoleszenz“ bezeichnet. Inwieweit dieser Verschleiß allerdings tatsächlich bewusst eingebaut oder durch möglichst billige Teile einfach in Kauf genommen wird, ist nicht immer einwandfrei festzustellen.

Die aktuellen wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen begünstigen jedenfalls eine nicht nachhaltige Entwicklung von immer kürzeren Lebens- und Nutzungsdauern von Produkten.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung ein Maßnahmenpaket zu erarbeiten, um die Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten zu verlängern und geplante Obsoleszenz zu bekämpfen.

 

Das Maßnahmenpaket sollte insbesondere folgende Elemente enthalten:

 

-       Stärkung der Reparaturfähigkeit und Langlebigkeit von Produkten durch verpflichtende produktspezifische Vorgaben im Rahmen der EU-Ökodesign Richtlinie, u.a. durch

o   Vorgaben zur leichten Austauschbarkeit von Akkus bei batteriebetrieben Geräten (keine Verklebung, Austausch ohne Beschädigung des Gehäuses, etc.)

o   Lagerung und Verfügbarkeit von Ersatzteilen zumindest für die gesamte voraussichtliche Lebensdauer eines Produkts

o   Verfügbarkeit von Ersatzteilen für einzelne Bauteile und nicht für zusammengefasste Baugruppen

o   Vorgaben zur Mindesthaltbarkeit sowie Überprüfung der Testnormen zur Bestimmung der minimalen Lebensdauer.

-       Erarbeitung EU-weiter Normen zur Bewertung von langlebigem und reparaturfreundlichem Design (z.B. auf Basis der österreichischen Norm ONR 192102) sowie in weiterer Folge zu verpflichtenden Einhaltung derselben für alle Elektro- und Elektronik-Geräte am Europäischen Markt.

-       Verbesserte Informationen für Konsumentinnen und Konsumenten über die Lebensdauer von Produkten u.a. durch

o   Verpflichtende Information über die voraussichtliche Lebensdauer eines Produkts bzw. über die Anzahl der Zyklen (ein/aus, Waschzyklen, etc.) das Produkt ausgelegt ist.

o   Eine Ausweitung der Herstellergarantie für die angegebene Lebensdauer von Produkten sollte in diesem Zusammenhang geprüft werden.

-       Verbesserung der Rahmenbedingungen von unabhängigen Reparaturdienstleistungsbetrieben, u.a. durch

o   Steuerliche Entlastung bei der Reparatur sowie beim Verkauf reparierter Produkte.

o   Verbesserter und erschwinglicher Zugang zu Ersatzteilen, spezifischer Software (z.B. zur Löschung der Fehlermeldung nach erfolgter Reparatur einer modernen Waschmaschine) und Servicedokumentationen.

-       Verbesserung des EU-Energieeffizienzlabels, um zusätzlich zum Energieverbrauch in der Nutzungsphase den Energie- und Ressourcenverbrauch in der Produktion abzubilden


-      Unterstützung von Initiativen zur Förderung des Reparaturgedankens von Produkten und zur Verhinderung von unnötiger Entsorgung, wie beispielsweise in Reparaturnetzwerken oder Repair Cafés sowie von Initiativen, die sich für die geteilte Nutzung von Produkten oder Geräte-Leasing einsetzen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss  vorgeschlagen.